DFB-Verteidigerin Kathy Hendrich (33) wird nach ihrem Zopf-Rot gegen Frankreich im EM-Viertelfinale (7:6 n. E.) nur für eine Partie gesperrt. Das erfuhr BILD aus Uefa-Kreisen. Bedeutet: Hendrichs Traum von der Endspiel-Teilnahme bei der Europameisterschaft in der Schweiz lebt weiter!
Im Halbfinale am Mittwoch (21 Uhr/ARD, DAZN und im Liveticker bei sportbild.de) gegen Spanien darf sie nicht spielen. Kommt das deutsche Team aber ins Finale, wäre sie wieder spielberechtigt.
Das Urteil der Uefa fiel am Dienstagabend, nachdem Hendrich und der DFB bis zum Mittag eine Stellungnahme zur umstrittenen Szene abgegeben hatten. Darin argumentierten die Deutschen, dass der Griff an den Zopf der Französin Griedge Mbock (30) nicht absichtlich erfolgte. Hendrich habe lediglich Kontakt zur Gegenspielerin gesucht und sich dabei mit der Hand in den Haaren verfangen.
Die Uefa folgte nun dieser Argumentation. Sie wertete den Griff als normales Foul und nicht als Tätlichkeit, für die Hendrich mehr als nur ein Spiel gesperrt worden wäre. So aber wurde es nur als normales unsportliches Verhalten eingestuft. Hendrich wurde vom Verdacht der Absicht freigesprochen.
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Für Hendrich und den DFB ist das ein gerechtes Urteil. Im Nachhinein ist die Bewertung der Szene dennoch etwas ärgerlich. Denn: Hätten die Schiedsrichterin und der VAR nicht auf Tätlichkeit, sondern nur auf Foul entschieden, hätte es zwar auch den Elfmeter gegeben, aber nur die Gelbe Karte, und das DFB-Team hätte zu elft weiterspielen können.
Nun heißt es also umso mehr, ins Finale zu kommen – damit Hendrich noch ein EM-Spiel bekommt!

