Bonus 200 Euro: Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose und Selbständige. Das Identikit der Begünstigten

Bonus 200 Euro Arbeitnehmer Rentner Arbeitslose und Selbstaendige Das Identikit


Mit dem Juli-Gehalt kommt die „Einmalpauschale“ von 200 Euro, eine Maßnahme zur Stützung der Kaufkraft von Familien. Bekommen werden Beschäftigte, Rentner und Arbeitslose mit einem Einkommen bis 35.000 Euro, aber auch Einbürgerungsbezieher und Saisonarbeiter. Auch Selbständige erhalten den Bonus, allerdings sind Form und Inhalt noch zu definieren.

Die Rückgabe des 14-Milliarden-Hilfsdekrets auf dem Tisch des Ministerrates brachte einige technische Anpassungen an den in der Bestimmung vorgesehenen Lösungen mit sich, die am Montag, dem 2. Mai, von der Regierung erstmals grünes Licht erhalten hatten.

Mit der Umgestaltung war auch die Einmalzahlung von 200 Euro verbunden. Hier sind zusammengefasst die wichtigsten Nachrichten zur Unterstützung, die ein Publikum von über 28 Millionen Menschen betreffen.

200 Euro Bonus im Juli auch für Selbständige

Der Beihilfeerlass (der „dringende Maßnahmen im Bereich der nationalen Energiepolitik, der Unternehmensproduktivität und der Anziehung von Investitionen sowie im Bereich der Sozial- und Krisenpolitik in der Ukraine“ enthält) sah eine einmalige Entschädigung von 200 Euro für die Mitarbeiter vor , Rentner und Arbeitslose mit Einkommen bis 35.000 Euro. Der neue Entwurf, der am 5. Mai auf dem CDM-Tisch eingetroffen ist, stellt klar, dass der Bonus auch für Empfänger von Staatsbürgerschaftseinkommen gilt. Nicht nur das: Der neue Text sieht auch einen Fonds für Selbständige vor. Arbeitgeber, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor, erkennen den Bonus automatisch an und prüfen während der Abrechnung, ob er tatsächlich dem Arbeitnehmer zusteht oder nicht, und holen den Betrag schließlich zurück.

Unter den Begünstigten sind auch Haushaltshilfen und Saisonarbeiter

Der einmalige Bonus wird auch auf Hausangestellte (die ursprünglich ausgeschlossen waren) und auf die ganze Welt der Hausangestellten ausgeweitet. Die Leistung wird auch sogenannten Saisonarbeitern gewährt. Voraussetzung ist, dass sie im Jahr 2021 ein Einkommen von weniger als 35.000 Euro hatten.



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