Durch das Haushaltsgesetz wurde der Kreis der Begünstigten, die Sozialhilfe für den Energieverbrauch in Anspruch nehmen können, eingeschränkt, um den Energieverbrauch von Familien in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu unterstützen. Hier erfahren Sie, wer davon profitieren kann

Bewerben können sich in diesem Jahr Studierende, Rentnerinnen und Rentner, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Jahr 2022 ein Einkommen von nicht mehr als 20.000 Euro erzielt haben. Für das vergangene Jahr wurde die Obergrenze auf 35.000 Euro festgelegt und daher ein breiterer Kreis von Begünstigten ins Auge gefasst. In jedem Fall kann der Bonus noch nicht angefordert werden, die Plattform ist noch nicht in Betrieb