90.000 Menschen haben aus finanziellen Gründen eine notwendige medizinische oder zahnärztliche Behandlung aufgeschoben

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Im Jahr 2023 haben 1,6 Prozent der Bevölkerung im Alter von 16 Jahren und älter in der Flämischen Region eine notwendige ärztliche oder zahnärztliche Untersuchung oder Behandlung aus finanziellen Gründen verschoben. Der Prozentsatz entspricht etwa 90.000 Personen. Dies geht aus Zahlen von Statistics Flanders hervor.

Der Anteil, der aus finanziellen Gründen eine medizinische oder zahnärztliche Behandlung verschieben oder verschieben musste, war 2023 unter den Arbeitslosen am höchsten (8 Prozent). Es folgen Mieter (6 Prozent) und Singles (4 Prozent).

In Belgien haben im vergangenen Jahr 2 Prozent der Bevölkerung über 16 Jahren die medizinische Versorgung und 6 Prozent die zahnärztliche Behandlung aufgeschoben. In der Flämischen Region sind die Anteile wiederum niedriger als in den anderen belgischen Regionen. In der Flämischen Region haben weniger als 1 Prozent der Bevölkerung im Alter von 16 Jahren und älter die medizinische Versorgung aufgeschoben. In den Regionen Wallonien und Brüssel waren es jeweils 3 Prozent. Bei der zahnärztlichen Versorgung lag der Anteil der Verschiebungen oder Stornierungen in der Flämischen Region bei 4 Prozent, in der Wallonischen Region bei 9 Prozent und in der Region Brüssel bei 5 Prozent.

Gesundheitsversorgung erschwinglicher machen

Das Unterstützungszentrum zur Bekämpfung von Armut, Unsicherheit und sozialer Ausgrenzung stellt fest, dass in den letzten Jahren im Gesundheitswesen eine Reihe von Instrumenten entwickelt wurden, um die Erschwinglichkeit der Pflege für Menschen mit einem erhöhten Armuts- oder Unsicherheitsrisiko zu erhöhen. Es gibt beispielsweise die Erhöhte Erstattung (VT) und die Drittvergütungsregelung, bei der der Patient nur den Eigenanteil übernimmt.

Jeder Gesundheitsdienstleister kann das Drittzahlungssystem anwenden, es ist jedoch nur in bestimmten Fällen obligatorisch. Beispielsweise muss der Hausarzt das Schema für Patienten mit einer Tachykardie anwenden. Für Zahnärzte ist es nur für bestimmte Behandlungen verpflichtend. In anderen Fällen bleibt das Risiko bestehen, dass Menschen mit geringem Einkommen auf medizinische Versorgung verzichten müssen, weil sie den rückzahlbaren Teil nicht vorstrecken können.



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