Vom Autobonus bis zur zivilen Invaliditätsrente sind die Leistungen für beide Kategorien von der Regierung vorbereitet

1696923692 Eine Karte die es den Inhabern erspart ihren Behindertenstatus durch


SEs gibt einige Einkommensbeihilfen, die von der Regierung für behinderte oder zivilbehinderte Menschen bereitgestellt werden und die gute Nachricht ist, dass die Mehrheit auch für 2024 bestätigt wurde. Bevor wir jedoch verstehen, wie viele und was es sind, ist es wichtig, sich an den Unterschied zwischen behinderten Menschen und zivilen Invaliden zu erinnern. Im ersten Fall meinen wir tatsächlich diejenigen, die unabhängig vom Alter Probleme haben, die ihre Fähigkeit, eine Aufgabe oder Aktivität auszuführen, einschränken. Die zweite bezieht sich auf die Person im Alter zwischen 18 und 67 Jahren mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder beidem was zu einer dauerhaften Verringerung der Arbeitsfähigkeit von mehr als 33 % führt.

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Prämien für Invaliden oder Behinderte, wie für 2024 erneut bestätigt

Der erste Bonus ist der Auto-Bonus, Bestehend aus einer Reihe von Steuererleichterungen für bestimmte Kategorien von Menschen: Blinde, Gehörlose, Menschen mit psychischen oder geistigen Behinderungen, Inhaber der Begleitbeihilfe, Personen mit schwerwiegenden Einschränkungen der Gehfähigkeit oder Mehrfachamputationen sowie eingeschränkter oder beeinträchtigter motorischer Fähigkeiten. Für sie oder für das Familienmitglied, das die Kosten trägtwird es möglich sein, folgende Vorteile zu nutzen:

  • Abzug in Höhe von 19 % der entstandenen Kosten, bei einem Aufwand von maximal 18.075,99 Euro, für den Kauf von Transportmitteln
  • Mehrwertsteuer in Höhe von 4 % (statt 22 %) beim Kauf von Neu- oder Gebrauchtwagen mit einem Hubraum von bis zu 2.000 ccm
  • Steuerbefreiung für Fahrzeuge, die in den Geltungsbereich der ermäßigten Mehrwertsteuer fallen
  • Befreiung von der Eigentumsübertragung für Fahrzeuge, die zur Beförderung oder zum Führen behinderter Menschen bestimmt sind

Abzüge für häusliche Pflege

Eine Art von Auch für Menschen mit Behinderung gibt es einen Betreuungsbonus: Dies ist ein Abzug von 19 % der Kosten für Personalpflegekräfte in Fällen, in denen die Person mit Behinderung nicht in der Lage ist, Aktivitäten des täglichen Lebens selbst zu bewältigen. Der Abzug muss auf einen Aufwand berechnet werden, der 2.100 Euro nicht übersteigt; Anspruch darauf hat, wer über ein Gesamteinkommen von höchstens 40.000 Euro verfügt.

Beseitigung architektonischer Barrieren

Der Bonus für die Beseitigung architektonischer Barrieren Es handelt sich um eine von vielen geplanten Hausrenovierungen, die im Jahr 2023 in Kraft treten. Tatsächlich gibt es auch einige davon, die sich an behinderte Menschen richten. Im Einzelnen sind die hierfür sinnvollen Vorteile folgende:

  • 50 % Abzug für Ausgaben, die bis zum 31. Dezember 2024 und innerhalb eines Höchstbetrags von 96.000 Euro angefallen sind
  • 75 % Abzug bis 50.000 Euro für Einfamilienhäuser
  • Superbonus-Abzug

Mit der Behindertenkarte hat der behinderte Mensch kostenlosen oder vergünstigten Zugang zu verschiedenen Dienstleistungen (Getty)

Zivilinvaliditätsrenten

Für zivile Behinderte, deren Arbeitsfähigkeit um mindestens 74 % gemindert ist, hat Anspruch auf die sogenannte zivile Invalidenrente. Dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 316,24 Euro für 13 monatliche Zahlungen, der jedoch nur dann anfällt, wenn das Einkommen 5.391,88 Euro bei Personen mit einem Invaliditätsgrad zwischen 74 % und 99 % nicht übersteigt. Bei 100-prozentiger Erwerbsunfähigkeit erhöht sich das Einkommen auf 17.920 Euro.

Prämien für Invaliden oder Behinderte, Begleitgeld

Für zivile Invaliden, bei denen gleichzeitig festgestellt wurde die Unfähigkeit, ohne die Hilfe eines Begleiters zu gehen oder in jedem Fall wird auch die Unfähigkeit, die alltäglichen Tätigkeiten auszuführen, mit einer Begleitentschädigung (für 12 Monate) in Höhe von 527,16 Euro anerkannt. In diesem Fall gibt es keine Einkommensgrenze, um davon zu profitieren.

Die einmalige Zulage

Bei behinderten Kindern hat Anspruch auf eine Vorzugsbehandlung in Bezug aufEinzelscheck. Bei Kindern unter 21 Jahren wird der Grundbetrag nämlich um einen Zuschlag erhöht, der laut ISEE zwischen maximal 189,20 und mindestens 54,10 Euro liegt. Der Betrag beträgt:

  • 113,50 Euro bei Nichtselbständigkeit
  • 102,70 Euro bei Schwerbehinderung
  • 91,90 Euro bei mittlerer Invalidität

Mit Vollendung des 21. Lebensjahrs des behinderten Kindes wird allerdings nur der Grundbetrag in Höhe von 189,20 bis 54,10 Euro fällig, zusätzlich zu der Möglichkeit, von den Abzügen für unterhaltsberechtigte Kinder zu profitieren.

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