Verbesserte Entlastungen, steuerfreie Sozialhilfe bis 600 Euro, autonome Zulagen: Das sind die Neuigkeiten zu Arbeit und Rente

Verbesserte Entlastungen steuerfreie Sozialhilfe bis 600 Euro autonome Zulagen Das

Robustere Dekontribution von Juli bis Dezember

Diskutieren Sie dann auf eine Kürzung des zusätzlichen Beitragskeils von 1,2 % für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2022. Begünstigt werden Arbeitnehmer mit einem steuerpflichtigen Lohn von bis zu 35 Tausend Euro, die bereits ab dem 1. Januar die 0,8 % erhalten hatten. Steuerbefreiung in Kraft vom letzten Januar bis Ende des Jahres. Vielmehr macht das Gesetz diese Steuerbefreiung, die bei inländischen Arbeitsverhältnissen nicht anerkannt wird, zur Voraussetzung, dass das steuerpflichtige Arbeitsentgelt, parametrisiert auf Monatsbasis für dreizehn Monate, den Betrag von 2.692 Euro pro Monat, erhöht um z die Zuständigkeit des Monats Dezember, der Rate des dreizehnten. Für sechs Monate beträgt die Freistellung auf den vom Arbeitnehmer abhängigen Anteil der Sozialversicherungsbeiträge für Invalidität, Alter und Hinterbliebene demnach zwei Prozentpunkte.

Unter Berücksichtigung des Ausnahmecharakters der Maßnahme bleibt der Berechnungssatz der Rentenleistungen unverändert. Die zunächst auf rund 984,3 Millionen Euro für 2022 (438,7 Millionen Euro für 2023) veranschlagten Belastungen stiegen in der endgültigen Fassung der Rückstellung auf 1.181,4 Millionen Euro für das Jahr 2022 und auf 526,6 Millionen Euro für das + Jahr 2023.

Betriebliche Sozialhilfe, die Freigrenze steigt auf 600 Euro

Die Bestimmung zielt auch darauf ab, das Unternehmenswohl zu stärken. Insbesondere wird nur für das Jahr 2022 die Erhöhung des Wertes der verkauften Vermögenswerte und der Dienstleistungen, die nicht zur Bildung des Arbeitnehmereinkommens beitragen, auf 600 Euro erwartet, einschließlich der unter den sogenannten “ Nebenleistungen“ o den Arbeitnehmern für die Entgelte der Hausversorger für die integrierte Wasserversorgung, Strom und Erdgas erstattet werden.
Für diese Leistungen sieht die geltende Gesetzgebung ein Wettbewerbsverbot bei der Bildung von Arbeitnehmereinkommen bis zu einer Grenze von 258,23 € vor. Ist der Wert höher, trägt er vollständig zur Einkommensbildung bei. Laut technischem Bericht profitieren rund drei Millionen Arbeitnehmer von Leistungen (Verarbeitung nach dem Modell der Einzelbescheinigung für das Steuerjahr 2020). Die Maßnahme kostet 86,3 Millionen Euro für das Jahr 2022 und 7,5 Millionen Euro für das Jahr 2023.

Vorzeitige Neubewertung der Renten

Das Aid bis-Dekret sieht ausnahmsweise auch zwei Arten von Interventionen zugunsten von Rentnern vor, um den Auswirkungen der Inflation für das Jahr 2022 entgegenzuwirken. Die erste ist die Vorverlegung der Anpassung um 0,2 Prozentpunkte für die Berechnung der Neubewertung bis 2022 Renten im Verhältnis zur Inflationsrate für das Jahr 2021 Endergebnis von 1,9 % statt 1,7 %, vorläufig angewendet ab 1. Januar 2022. Dies impliziert, dass die fälligen Rückstellungen in Relation zu diesen 0,2 Prozentpunkten für das Gesamtjahr 2022 erfasst sind das Jahr 2022 statt Januar 2023, wie vor Inkrafttreten dieser Bestimmung erwartet.

Der zweite Eingriff sieht bis zur Anwendung des Änderungsprozentsatzes für die Berechnung des Rentenausgleichs für das Jahr 2022 mit Wirkung vom 1. Januar 2023 die übergangsweise Anerkennung einer Erhöhung vor, begrenzt auf die Monatszahlungen Oktober, November, Dezember und dreizehnten um zwei Prozentpunkte, berechnet auf die gleiche Weise wie in Artikel 1 Absatz 478 des Gesetzes Nr. 160/2019. Die Erhöhung ist für das Jahr 2022 für die Zwecke der Überschreitung der im selben Jahr festgelegten Einkommensgrenzen für die Anerkennung aller einkommensabhängigen Leistungen nicht relevant und wird berücksichtigt, wenn die monatliche Rente gleich oder kleiner als der Gesamtbetrag ist von 2.692 Euro.



ttn-de-11

Schreibe einen Kommentar