Universitäten müssen sowohl die Meinungsäußerung als auch die Sicherheit der Studierenden schützen


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Die Meinungsfreiheit ist eines der Grundprinzipien des ersten Verfassungszusatzes der USA. Es wird oft als das Recht einer Person definiert, zu sagen, was sie will, solange diese Äußerung nicht die persönliche Sicherheit einer anderen Person gefährdet. Dies trifft den Kern einer entscheidenden Idee, nämlich dass Sprache – selbst Sprache, die wir abstoßend finden – etwas anderes ist als Verhalten.

Die Grenzen dieser Idee wurden in den letzten Jahren auf vielfältige Weise auf die Probe gestellt. Sie wurden letzte Woche erneut auf die Probe gestellt, als drei Präsidenten von US-Eliteuniversitäten – der University of Pennsylvania, Harvard und MIT – vor einem Ausschuss des Repräsentantenhauses erschienen, der Antisemitismus auf Campusgeländen nach dem israelischen Krieg in Gaza untersuchte. Eine Welle pro-palästinensischer Proteste hat überall in den USA Campusse erfasst, wo die Universitätspolitik stark nach links tendiert.

Solche Schulen tendierten in den letzten Jahren dazu, diejenigen zu verurteilen, die unpolitische, oft konservative Ansichten vertreten oder linke Ideen wie die kritische Rassentheorie kritisieren. Diese Tendenz führt nun dazu, dass sie sich auf einer unbequemen Grenze zwischen dem Schutz des Einzelnen und dem Schutz der freien Meinungsäußerung bewegen.

Pro-palästinensische Demonstranten auf dem Campus skandieren Slogans wie „Intifada jetzt“ oder „Vom Fluss bis zum Meer muss Palästina frei sein“, was manche als Aufruf zum Völkermord an Juden interpretieren. Auch auf dem Campus kam es zunehmend zu Belästigungen jüdischer Studenten. In vielen Fällen wurden die Täter nicht entlassen oder entlassen, wie dies der Fall gewesen wäre, wenn sie beispielsweise positive Maßnahmen kritisiert oder hasserfüllte Ausdrücke gegenüber Schülern aus Minderheitengruppen verwendet hätten. Dies hat bei vielen (einschließlich einiger mächtiger Geldgeber) Empörung hervorgerufen, die das Gefühl haben, dass die Universitäten die Augen vor Antisemitismus verschließen.

Das Problem hat mittlerweile einen Wendepunkt erreicht. Auf die Frage, ob es gegen die Mobbing- und Belästigungspolitik der Universität verstößt, wenn jemand auf dem Campus zum Völkermord an den Juden aufruft, konnte keiner der Präsidenten eine klare Antwort finden. Liz Magill von der Penn University, die solche Anrufe als „hasserfüllt“ bezeichnet hatte, aber behauptete, sie seien durch die Verpflichtung der Schule zur freien Meinungsäußerung geschützt, machte am nächsten Tag einen Rückzieher, trat zurück und bezeichnete die Angriffe auf jüdische Schüler als inakzeptabel. In einer immer hasserfüllteren Welt, sagte sie, müssen die Richtlinien für Universitätsreden „geklärt und bewertet werden“.

In der Tat. Hier spielen mehrere heikle Themen eine Rolle, von der Veränderung der Ansichten der Generationen über Israel über die Aufteilung von Einzelpersonen in immer kleinere Interessengruppen bis hin zur Herausforderung, freie Meinungsäußerung und Sicherheit in Einklang zu bringen. Redeordnungen an privaten Universitäten müssen nicht dem Verfassungsrecht folgen. Diese Institutionen könnten, wenn sie wollten, Aufrufe zum Völkermord ausdrücklich verbieten.

Hier sollten wir jedoch auf die Unterschiede zwischen Worten und Taten zurückkommen. Wenn eine klare und gegenwärtige Gefahr für die Sicherheit einer Person besteht, sollten Äußerungen, die diese Gefahr hervorrufen, verboten werden. Dazu gehören auch Angriffe auf einzelne Studierende bei Kundgebungen. Auch direkte Aufrufe zum Völkermord sollten in diese Rubrik fallen. Aber Slogans, die lediglich hasserfüllt sind (oder als solche wahrgenommen werden), sind möglicherweise nicht der Fall. Universitäten sind Orte, an denen Menschen mit unterschiedlichen Ansichten konfrontiert werden: Wenn die Meinungsäußerung durch immer spezifischere Regeln eingeschränkt wird, die auf die Tagespolitik zugeschnitten sind, wird es wahrscheinlich schwieriger, die Wahrheit zu finden. Zu viele Institutionen tendieren eher zum legalistischen Selbstschutz als zur Suche nach der Wahrheit.

Aber soweit es Regeln gibt, müssen diese gleichermaßen angewendet werden. Lehrkräfte und Studierende können nicht für Hassreden gegen eine Gruppe und nicht gegen eine andere bestraft werden. Die Tatsache, dass die Leiter der Eliteuniversitäten Amerikas kein klares Verständnis ihrer eigenen Sprachregeln haben und nicht wissen, wie sie diese durchsetzen können, gibt Anlass zu großer Sorge.



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