Die durch das Haushaltsgesetz eingeführte Änderung sieht eine Erhöhung der Vergütung für den zweiten Monat des Elternurlaubs vor. Lediglich für das Jahr 2024 wird der Freibetrag auf 80 % erhöht. Ab 2025 beträgt er 60 % des Gehalts (bis letztes Jahr waren es jedoch 30 %…)

Sie nennt sich selbst „die glückliche Buchhändlerin“, sie startete an einem Stand auf dem Markt in Rom und fand in nur wenigen Jahren neue Leser für fast achttausend Bände, die für andere nur noch zur Last geworden waren. Und wenn Sie nicht wissen, wem Sie sie geben sollen …