Strom- und Gasrechnungen: Hier ist der Dekalog, um sich vor unerwünschten Angeboten und betrügerischen Callcentern zu schützen

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5) Wie können Sie erkennen, ob der Vorschlag vorteilhaft ist?

Um zu verstehen, ob das vorgeschlagene Angebot günstig ist, müssen Sie seine Eigenschaften sorgfältig bewerten und dabei genau wissen, dass der am Telefon oder in der Werbung kommunizierte Preis normalerweise nicht der Gesamtpreis ist, sondern nur der Teil, um den die Verkäufer konkurrieren können, einschließlich der Kosten von Marketing und Kosten im Zusammenhang mit dem Einkauf von Energie und Gas. Diese Komponenten machen nur einen Teil des endgültigen Gesamtpreises aus, wenn auch den Hauptanteil. Insbesondere muss der Preis so dargestellt werden, dass erkennbar ist, ob er sich im Laufe der Zeit ändern wird (z. B. bei Ablauf des Angebots) oder ob es sich um einen Fest- oder Indexpreis handelt, d. h. ob er von der Änderung betroffen ist bestimmte Parameter, die angegeben werden müssen. Es ist dann zu berücksichtigen, dass in dem angebotenen Angebot auch zusätzliche Dienstleistungen oder Güter im Vergleich zur einfachen Lieferung enthalten sein können, die im telefonischen Angebot und in den stets anzufordernden Informationsunterlagen transparent beschrieben werden müssen.

6) Was muss ich tun, wenn ich einen Vertrag telefonisch abgeschlossen habe?

In diesem Fall muss immer überprüft werden, ob die wirtschaftlichen Lieferbedingungen (Cte), die zur Bestätigung des Vertragsabschlusses übermittelt werden, mit denen übereinstimmen, die Ihnen der Betreiber zuvor telefonisch mitgeteilt hat. Die Bestätigung des vom Betreiber vorgelegten Angebots und die Bestätigung der Annahme des Angebots müssen (auch durch Übermittlung von Zugangsdaten auf der Website des Verkäufers) zur Verfügung gestellt werden, damit sie gespeichert, vervielfältigt und nicht geändert werden können.

7) Ist es möglich, alles zu stornieren, wenn ich meine Meinung ändere?

Wenn Sie Ihren Vertrag telefonisch ändern, müssen Sie keine Angst haben, denn Sie haben 14 Tage Zeit, ihn zu kündigen. Wenn der Vertrag nicht in den Geschäftsräumen des Lieferanten geschlossen wurde, besteht nämlich die Möglichkeit, das „Recht auf erneute Prüfung“ auszuüben, d per Einschreiben mit Rückschein oder per beglaubigter E-Mail an den Lieferanten (oder durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars im Anhang zu den Vertragsbedingungen).

8) Wie gehe ich im Falle eines unaufgeforderten Vertragsabschlusses vor?

Wenn Sie von einer neuen Vertriebsgesellschaft eine Rechnung erhalten, dem Lieferantenwechsel jedoch nicht zugestimmt haben, können Sie den Lieferanten, der die Rechnung gestellt hat, auffordern, den neuen Vertrag durch eine schriftliche Beschwerde nachzuweisen. Es ist tatsächlich möglich, dass eine unaufgeforderte Aktivierung stattgefunden hat: In diesem Fall entsteht das Recht, die Lieferung nicht zu bezahlen, gemäß Artikel 66-quinquies des Verbraucherschutzgesetzes.

9) Wo finde ich Informationen oder Hilfe bei Problemen?

Für Informationen und Unterstützung zur Regulierung im Strom- und Gassektor, zu den verfügbaren Schutzmaßnahmen und zur Geltendmachung Ihrer Rechte können Sie sich an den Verbraucher-Helpdesk für Energie und Umwelt in Arera (www.sportelloperilconsumatore.it) wenden und die Website der Behörde besuchen www.arera.it. Der Helpdesk ist auch telefonisch unter 800.166.654 erreichbar und von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet, außer an Feiertagen.



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