Senat lehnt Heimarbeitsgesetz nach VVD- und BBB-Wende ab: „Regelung unnötig“

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Ilona Lagas, Vorsitzende der BBB, im Senat.Bild David van Dam

Der Initiativentwurf von D66 und GroenLinks wurde zuvor im Repräsentantenhaus mit einer großen Mehrheit von 125 Stimmen angenommen, scheiterte jedoch am Dienstag im Senat. Daher bleibt die Entscheidung, ob das Arbeiten von zu Hause aus möglich ist, den Unternehmen und Organisationen selbst überlassen. Auffallend ist, dass BBB, VVD, JA21 und SGP anders abgestimmt haben als im Repräsentantenhaus: Dort stimmten sie für das Vorhaben, jetzt dagegen. Dies machte den Vorschlag aussichtslos. Auch die PVV und das Forum für Demokratie waren im Repräsentantenhaus dagegen.

Die Gewerkschaft FNV reagierte am Dienstag verärgert auf die Ergebnisse: „Das ist zynische, realitätsferne Wahlpolitik und eine verpasste Chance“, sagte die stellvertretende Vorsitzende Kitty Jong.

Das Repräsentantenhaus stimmte im Juli 2022 ab, als nach der Corona-Krise viele Menschen noch im Homeoffice arbeiteten. Für einige Parteien sind nun andere Argumente entscheidend. VVD-Senator Cees van de Sanden erklärte am Dienstag, dass das Gesetz der Arbeit am Vertrauen in die Regierung im Wege stehe. „Der VVD steht nicht dafür, dass man durch unnötige Regeln erstickt.“ Das Gesetz wäre auch „eine schlechte Lösung für ein nicht existierendes Problem“. BBB-Senatsmitglied Robert van Gasteren stimmte dieser Aussage zu: „Wir glauben, dass es grundsätzlich Sache von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist, die Dinge im Tarifvertrag gemeinsam zu regeln.“

Der Work Where You Want Act, besser bekannt als Work from Home Act, würde nur für einige Arbeitnehmer gelten: Viele sind für ihre Arbeit auf ihren Arbeitsplatz angewiesen. Zudem sollte „Arbeiten, wo man will“ nicht zu wörtlich genommen werden: Dem Gesetzentwurf zufolge durften Mitarbeiter nicht einfach an verschiedenen Standorten arbeiten. Die Idee war, dass der Arbeitnehmer neben dem üblichen Arbeitsplatz auch an einem festen Standort arbeiten möchte. Dies kann zu Hause oder an einem anderen Standort des Arbeitgebers sein. Und das Wichtigste: Der Gesetzentwurf sah strengere Regelungen für Arbeitnehmer vor, die ihre Arbeit außerhalb der EU (oder in der örtlichen Kaffeebar) fortsetzen möchten.

Flexibilität

Letztes Jahr wurde der Gesetzentwurf teilweise geändert, um auch Arbeitgebern etwas mehr Flexibilität zu bieten. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war es dem Arbeitgeber nur gestattet, den Antrag eines Arbeitnehmers mit der Begründung „wichtiger Geschäfts- oder Dienstleistungsinteressen“ abzulehnen. Der Sozial- und Wirtschaftsrat (SER) erklärte 2022, dass dies für den Arbeitgeber zu restriktiv sei und empfahl daher eine Anpassung des Standards: Ein Arbeitgeber müsse einen Antrag auf Heimarbeit mit „Angemessenheit und Fairness“ behandeln. Der geänderte Gesetzentwurf wurde letztes Jahr im Repräsentantenhaus mit großer Mehrheit angenommen.

Die Arbeitgeber zeigten sich in den letzten Monaten immer noch nicht begeistert von dem Gesetzentwurf. AWVN, der größte Arbeitgeberverband der Niederlande, hielt das Gesetz für unnötig. „Bisher hat sich nicht herausgestellt, dass in der Praxis ein Bedarf für eine solche Regelung besteht.“ „Mit anderen Worten: In der Praxis werden sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen“, so der Arbeitnehmerverband. Die Interessengemeinschaft VNO-NCW vertrat hierzu eine etwas gemäßigtere Meinung, sah aber auch, dass viele Unternehmen bereits Vereinbarungen zum Homeoffice getroffen haben.

CNV-Forschung

Neben der FNV erklärte auch die Gewerkschaftsorganisation CNV, dass das Gesetz dringend notwendig sei. Eine aktuelle CNV-Umfrage ergab, dass ein Viertel der befragten Heimarbeiter gezwungen war, ins Büro zurückzukehren. Darüber hinaus ergab dieselbe Studie, dass 63 Prozent der Arbeitnehmer sagen, dass die Arbeit von zu Hause aus ihnen dabei hilft, weiterhin gesund zu arbeiten, und 68 Prozent gaben an, dass sie zu Hause effizienter und effektiver arbeiten als im Büro. Darüber hinaus reduziert laut CNV-Vorsitzendem Piet Fortuin die Arbeit von zu Hause aus auch Staustress und CO22Emissionen.



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