Schweizer stimmen dem „13. Monat“ im Ruhestand zu

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Die Schweiz wird für die gesetzliche Rente einen „13. Monat“ einführen, analog zum 13. Monat für den Lohn. In einer Volksabstimmung stimmte heute eine Mehrheit der Bevölkerung und der Kantone für den Vorschlag der Gewerkschaften, berichtet das Institut gfs.bern. Es ist das erste Mal, dass Schweizerinnen und Schweizer im Rahmen einer Volksbefragung „Ja“ zu einer Gewerkschaftsinitiative gesagt haben.

Laut offizieller Auswertung der Schweizer Regierung stimmten kurz vor 14 Uhr bei einer Wahlbeteiligung von 58 Prozent fast 61 Prozent mit „Ja“. In der Zwischenzeit wird weiter gezählt.

Es ist das erste Mal, dass ein Vorschlag der Gewerkschaften ein Referendum angenommen hat. Der Gewerkschaftsdachverband Union Syndicale Suisse hat den Vorschlag gemeinsam mit Frauen- und Altenorganisationen ins Leben gerufen. Konkret wird die Zahlung einer zusätzlichen gesetzlichen Rente beantragt. Der Betrag muss der monatlichen Leistung entsprechen. Dies entspricht einer Rentenerhöhung von 8,3 Prozent pro Monat. Wie bereits vorab angedeutet, findet der Vorschlag nicht nur in den Umfragen bei der Linken Akzeptanz, sondern auch anderswo. Hohe Inflation und Kaufkraftverlust sind dabei keine Seltenheit.

Konkrete Umsetzung

Wie die sogenannte „13. Zins-AVS“ der „Assurance-vieillesse et survivant“ (AVS) konkret gestaltet werden soll, muss noch festgelegt werden. Regierung und Parlament kommen zu Wort. Schließlich sagt der Vorschlag der Gewerkschaften dazu nichts aus. Es gibt entweder eine jährliche Leistung oder eine entsprechende Erhöhung der monatlichen Rente.

Laut gfs.bern ist der französischsprachige Kanton Jura mit 80 Prozent Ja-Wählern der größte Befürworter, gefolgt von anderen französischsprachigen Kantonen wie Genf, Waadt, Freiburg und Neuenburg sowie dem italienischsprachigen Tessin. Im Wallis sind mehr als 60 Prozent dafür. Die Nein-Wähler gewinnen in Kantonen wie Luzern, Nidwalden, Schwyz, Obwalden und Appenzell Innerrhoden (68 Prozent). Das Forschungsinstitut geht von einer Fehlermarge von etwa 2 Prozent aus.



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