Pauschalsteuer bei 85.000 Euro, so wird es funktionieren

Pauschalsteuer bei 85000 Euro so wird es funktionieren


Die jetzt von der öffentlichen Meinung in Flat Tax umbenannte Pauschalregelung bereitet sich darauf vor, ihr Gesicht zu ändern. Mit dem Haushaltsgesetz, das am Montag, den 21. November im Ministerrat eintrifft und erwartet wird, kommt zusätzlich die Erhöhung der Schwelle hinzu von 65.000 bis 85.000 der Einnahmen- oder Ausgleichsschwelle, um von der Subventionsregelung zu profitieren, ist auch eine Anti-Umgehungs- oder vielmehr Anti-Schleich-Klausel der 15-Prozent-Flat-Tax in Vorbereitung. Zu diesen beiden Änderungen kommt noch die sogenannte Incremental Flat Tax hinzu.

Die Schwelle von 65.000 bis 85.000 Euro

Die Erhöhung der Flat Tax und insbesondere der Einkommens- und Ausgleichsschwelle, die die Anwendung von aPauschalsteuer von 15 % anstelle der persönlichen Einkommensteuer, Irap und MwSt, war schon immer ein Kampf der rechten Mitte und insbesondere der Liga. Jetzt strebt die Regierung eine Anhebung von 65.000 auf 85.000 an, auch dank der neuen Mehrwertsteuerregeln, die ausdrücklich eine Vorzugsregelung für Mindeststeuerzahler vorsehen und die im Jahr 2025 bis zu 100.000 Euro an Einnahmen oder Entschädigungen erreichen könnte. Mit dem Haushaltsgesetz soll daher dieser Prozess in Gang gesetzt werden und in einem ersten Schritt, wie erwähnt, die Schwelle von 65.000 auf 85.000 Euro angehoben werden, nachdem bereits zwingend ein förmlicher Antrag in Brüssel gestellt wurde. Alles in allem, basierend auf Mef-Daten, werden die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, die an der Einführung des neuen Regimes interessiert sind, etwas über 100.000 betragen.

Die Anti-Umgehungsfalle über 100.000 Euro

Die Anhebung der Schwelle auf 85.000 wird von einer Ausweichfalle begleitet, einem Mechanismus zum sofortigen Ausschluss aus der Flatrate-Regelung für diejenigen, die versuchen, mit Umsätzen und Einnahmen zu zocken. Der derzeitige Mechanismus erlaubt es nämlich, dass eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer den Schwellenwert von 65.000 Euro überschreitet, ohne unmittelbare steuerliche Auswirkungen zu erleiden. Unter der Annahme, dass ein Gewerbetreibender im Jahr 2022 im Rahmen einer Pauschalbesteuerung Gebühren von über 300.000 Euro im Folgejahr, also 2024, verbucht hat, zahlt er im Wesentlichen nur 15 % der Steuern, gerade weil er unter einer Pauschalbesteuerung steht. Im Jahr 2024 könnte sich derselbe Fachmann dann stattdessen auf Rechnungen beschränken und alles tun, um wieder unter die Schwelle zu kommen. Eine Art Auftrieb des Fiskus, mit dem immer weniger Steuern gezahlt werden.

Schluss mit dieser Art Drehtür zum Ein- und Aussteigen in die Flat Tax Das kommende Haushaltsgesetz führt eine Verschärfung ein: Diejenigen, die ab 2023 Entschädigungen oder Einnahmen von mehr als 100.000 Euro haben, werden das Pauschalsystem sofort verlassen und ab dem Zeitpunkt, an dem sie die Überschreitung der 100.000 registrieren, auch zur Ausstellung von Mehrwertsteuerrechnungen zurückkehren. Wer hingegen die neue Schwelle von 85.000 überschreitet, dabei aber unter 100.000 Euro Einnahmen oder Gebühren bleibt, verlässt die Pauschalregelung ab dem Folgejahr und damit ab 2024.

Das Underbilling-Risiko

Beim Versuch, das subventionierte System aufrechtzuerhalten, bleibt jedoch das Risiko einer zu geringen Rechnungsstellung bestehen, wie vom MEF selbst in dem dem Nadef beigefügten Bericht über Steuerhinterziehung hervorgehoben wird. Laut der von Alessandro Santoro geleiteten Kommission „kann die Einführung einer Pauschalsteuer bis zu einem bestimmten Schwellenwert zu anomalen Verhaltensweisen in Übereinstimmung mit demselben Schwellenwert führen“.



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