Online-Verkäufe, Countdown zur Anti-Umgehungs-Volkszählung

Online Verkaeufe Countdown zur Anti Umgehungs Volkszaehlung


Bis zum 31. Januar 2024 müssen in Italien ansässige Manager digitaler Plattformen und unter bestimmten Bedingungen auch ausländische Manager außerhalb der EU (FPO) der Agentur der Einnahmen Daten über den Verkauf von Waren und Dienstleistungen übermitteln, die von Benutzern über sie bereitgestellt werden Websites und Apps. Bis zum 29. Februar werden die italienischen Steuerbehörden diese Informationen basierend auf dem Wohnsitzstaat des Verkäufers an die Behörden anderer EU-Länder weitergeben und dabei wiederum Informationen über in Italien ansässige Verkäufer (natürliche oder juristische Personen) erhalten.

Die europäische Richtlinie wurde in Kraft gesetzt

Der Fahrplan wurde durch eine Bestimmung des Direktors der Agentur der Einnahmen umrissen, die die europäische Richtlinie Dac7 (2021/514 des Rates vom 22. März 2021) über den automatischen Informationsaustausch über das Einkommen von Benutzern, die Produkte verkaufen, effektiv in Kraft setzte Bereitstellung von Dienstleistungen über digitale Plattformen, wie durch das Gesetzesdekret 32/2023 in italienisches Recht umgesetzt.

Die „überwachten“ Aktivitäten

Dac7 stellt fest, dass Folgendes unter die Kommunikationspflicht fällt: E-Commerce, die Vermietung von Immobilien, das Angebot persönlicher Dienstleistungen und die Vermietung von Transportmitteln jeglicher Art. Allerdings sind sowohl die Daten der großen Beherbergungsbetriebe im Hotelsektor (solche mit mehr als 2.000 „relevanten“ Aktivitäten), für die die Finanzverwaltung über andere Datenströme verfügt, als auch die Daten der „kleinen Werbetreibenden“ (Verkäufer, für die die Plattform Der Manager hat weniger als 30 „relevante“ Aktivitäten ermöglicht und der Gesamtbetrag des entsprechenden gezahlten oder gutgeschriebenen Honorars übersteigt im Jahr nicht 2.000 Euro).

Die betroffenen Plattformen

Die Bestimmung der Agentur definiert den Inhalt, die Bedingungen der Kommunikation und die Regeln für die Verantwortlichen, die sie versenden müssen. Diejenigen, die die Daten an die Agentur der Einnahmen übermitteln müssen, sind insbesondere Plattformbetreiber mit steuerlichem Wohnsitz oder Sitz oder Verwaltung in Italien oder mit einer festen Niederlassung in unserem Land. Ausgenommene Manager werden weiterhin gebeten, eine „Mitteilung über das Fehlen von Daten zur Kommunikation“ zu senden. Die Bestimmung schreibt auch die Regeln für ausländische Plattformbetreiber (FPOs) vor, d. h. unqualifizierte ausländische Manager aus Nicht-EU-Ländern, die verpflichtet sind, Daten an die Agentur der Einnahmen zu übermitteln. Dies gilt nur beispielhaft für Betreiber, die die Vermietung von Immobilien vermitteln befindet sich in Italien.

Die Fristen für die Kommunikation

Plattformmanager übermitteln die Informationen bis zum 31. Januar des Jahres, das auf das Jahr folgt, auf das sich die Mitteilung bezieht. Die ersten Informationen für das Jahr 2023 müssen daher bis zum 31. Januar 2024 übermittelt werden. Die Agentur der Einnahmen und die anderen Behörden der Mitgliedstaaten werden die Daten der Verkäufer innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Kommunikationszeitraums weitergeben. Der erste Austausch wird daher bis zum 29. Februar 2024 durchgeführt.



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