Neue Fahrer: Die Leistungsgrenzen werden in den ersten drei Jahren angehoben

Neue Fahrer Die Leistungsgrenzen werden in den ersten drei Jahren


Die Leistungsbegrenzungen für Fahranfänger ändern sich: Sie gelten für die ersten drei Jahre, die Grenze liegt jedoch höher

Es ist weniger schwerwiegend als erwartet hartes Vorgehen der Regierung gegen das Fahren leistungsstarker Autos durch neue Fahrer: Auch die Grenzwerte werden im Vergleich zur aktuellen Gesetzgebung angehoben, bleiben aber drei Jahre lang gültig und nicht mehr nur für das erste. Die in der neuen Straßenverkehrsordnung beschlossene Änderung, die nach Zustimmung des Parlaments in Kraft treten wird, sieht vor, dass Inhaber eines B-Führerscheins in den ersten drei Jahren nach Ausstellung keine Fahrzeuge damit führen dürfen spezifische Leistung bezogen auf das Eigengewicht größer als 75 kW (102 PS) pro Tonne. Bei Kraftfahrzeugen, auch Elektro- oder Plug-in-Hybriden, gilt eine weitere Einschränkung maximale Leistungdie nicht überschritten werden darf 105 kW (143 PS).

Die aktuelle Regel

Der bisher geltende Text sah die Beschränkung vor nur für das erste Jahr der Lizenzmit einer maximal zulässigen Leistung von 70 kW (95 PS) und eine spezifische Leistung, die sich auf das Taragewicht bezieht 55 kW/Tonne (75 PS). Letzteres steigt auf 65 kW/Tonne (88 PS) für Elektro- oder Plug-in-Hybridautos, die ebenfalls von der maximalen Leistungsbegrenzung ausgenommen sind. Diese Einschränkungen gelten nicht, wenn der Fahrer von einer Person begleitet wird, die seit mehr als zehn Jahren im Besitz eines Führerscheins ist. Mit der neuen Novelle wurde diese Ausnahme abgeschafft. Schließlich sind sie unverändert Geschwindigkeitsbegrenzungen für Fahranfänger, immer gültig für die ersten drei Jahre: 90 km/h auf Landstraßen und 100 km/h auf der Autobahn.



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