Ministerrat, Wahltag und Regeln für transparente Wohltätigkeit auf dem Tisch

1706172965 Ministerrat Wahltag und Regeln fuer transparente Wohltaetigkeit auf dem Tisch

Der heute um 10.30 Uhr im Ministerrat erwartete Wahlbeschluss soll die Möglichkeit eines dritten Mandats für Bürgermeister in Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern enthalten. Diese Bestimmung war in den letzten am Vortag verteilten Entwürfen enthalten, ein politisches Problem, das dazu geführt hatte, dass die Prüfung der Bestimmung auf der letzten Sitzung verschoben wurde. In den letzten Tagen hatten Quellen aus der Exekutive berichtet, dass die Regelung über das Mandat von Bürgermeistern in Gemeinden mit 5.000 bis 15.000 Einwohnern vom Dekret ausgenommen sei, sofern keine Einigung erzielt werde. Die letzte Diskussion wird jedoch während der Prüfung des Dekrets stattfinden, das auch den Termin für die Europawahlen, Samstag, den 8. und Sonntag, den 9. Juni, festlegt, mit der Möglichkeit, diese zu einem Wahltag zusammen mit den Verwaltungs- und Regionalwahlen zusammenzufassen.

Regeln zur Erleichterung der Mission im Roten Meer

Der Ministerrat wird außerdem zwei Änderungen des Gesetzes über die Beteiligung Italiens an internationalen Missionen, 145 von 2016, diskutieren. Die in einem Gesetzentwurf enthaltenen Änderungen könnten den Einsatz von Streitkräften im Hinblick auf die neue europäische Mission im Roten Meer erleichtern. Der Entwurf sieht die Möglichkeit vor, Ressourcen und Personal einer Mission auch in „anderen Missionen im gleichen Gebiet“ einzusetzen. Darüber hinaus sollte die Regierung einen neuen Absatz einfügen, um „Kräfte mit hoher und sehr hoher Einsatzbereitschaft zu identifizieren, die im Falle von Krisen oder Notsituationen im Ausland eingesetzt werden sollen“.

Nationale Cybersicherheit und transparente Wohltätigkeit

Auf der Tagesordnung stehen außerdem ein Gesetzentwurf zur Stärkung der nationalen Cybersicherheit und ein weiterer zur Transparenz bei der Verwendung von Erlösen aus dem Verkauf von Produkten für wohltätige Zwecke. Ein neuer Entwurf nach der Vorbereitungssitzung am Vortag sieht einige Änderungen vor, beispielsweise die Wiederverwendung von 50 % der eingezogenen Geldbußen, die bestätigt werden, von 5.000 auf 50.000 Euro. Der Bestimmungsort ist in dem Text, der gerade definiert wird, noch nicht angegeben, es wird jedoch festgelegt, dass die Begünstigten, die Verteilungsmethoden und die Verfahren zur Auszahlung der Mittel durch einen Erlass des Arbeitsministeriums im Einvernehmen mit denen des Ministeriums für Arbeit festgelegt werden der Wirtschaft und der Unternehmen. Im neuen Entwurf ist die Bestimmung enthalten, wonach „die Steuerdisziplin hinsichtlich abzugsfähiger oder abzugsfähiger Abgaben unverändert bleibt“. Und die obligatorischen Informationen, die auf dem Produkt anzugeben sind, werden besser spezifiziert. Die Regelung einer Aussetzung der Tätigkeit von einem Monat bis zu einem Jahr bei wiederholten Verstößen ist nicht mehr explizit. Allerdings gibt es einen Verweis auf Artikel 27 des Verbraucherschutzgesetzes, der dem Kartellamt zum verwaltungsrechtlichen und gerichtlichen Schutz bei unzulässiger Geschäftspraxis die Möglichkeit gibt, auch bei wiederholter Nichteinhaltung eine solche Sanktion zu verhängen B. die vorläufige Aussetzung unlauterer Geschäftspraktiken in besonders dringenden Fällen.

Ermächtigungsgesetz zugunsten älterer Menschen

In der Sitzung wird noch mit der abschließenden Prüfung des Gesetzesdekrets zur Steuerveranlagung und dem alle zwei Jahre stattfindenden Vergleich mit den Gläubigern gerechnet. Und ein weiteres Gesetzesdekret auf der Tagesordnung betrifft die Anwendung des Ermächtigungsgesetzes zugunsten älterer Menschen.



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