Kabinett beugt sich der Kritik und lässt Mietzulage weitgehend intakt, Regulierung ist etwas nüchterner

Kabinett beugt sich der Kritik und laesst Mietzulage weitgehend intakt


Minister Hugo de Jonge (Öffentlicher Wohnungsbau und Raumplanung) letzte Woche im Haus während einer Debatte über die Änderung des Wohnungsgesetzes.Bild ANP

Minister Hugo de Jonge (Öffentlicher Wohnungsbau) wird voraussichtlich am Freitagnachmittag nach dem Ministerrat bekannt geben, dass die Höhe des Mietzuschusses weitgehend erhalten bleibt. Mieter, die das Nachsehen haben, würden etwa einen Zehner pro Monat weniger erhalten. Quellen bestätigen dies de Volkskrant nach früherer Berichterstattung von RTL Nieuws.

Harte Kritik

Nach dem Staatsrat in der vergangenen Woche ist das Kabinett an der Reihe hart beschneiden hat über die Pläne für ein neues Mietzuschussgesetz zum 1. Januar 2024 entschieden. Darin hieß es unter anderem, dass Mieter künftig nur noch Mietzuschuss auf eine fiktive „Normalmiete“ von rund 520 Euro erhalten würden. Selbst wenn die tatsächliche Miete höher wäre, würde der Zuschlag nur auf den fiktiv niedrigeren Betrag anfallen.

Das neue Mietzuschussgesetz hätte so viele negative Folgen, dass es laut Staatsrat dem Ziel der Regierung widerspräche, die Kaufkraft der Menschen zu verbessern. „Der Gesetzentwurf bedeutet, dass zwei Drittel der derzeitigen Leistungsempfänger, eine finanziell anfällige Gruppe, Einkommen verlieren werden.“ Auch die Steuer- und Zollverwaltung wäre nicht in der Lage, das komplizierte neue Gesetz für die insgesamt 1,5 Millionen Empfänger von Wohngeld in den Niederlanden ordnungsgemäß umzusetzen.

„Aufgrund des Gewichts der Ratschläge werde ich diesen Teil des Gesetzentwurfs neu bewerten“, sagte Minister De Jonge unmittelbar nach der heftigen Kritik des Staatsrates in der vergangenen Woche. Dieses Versprechen scheint er nun einzulösen.

Nüchterne Anordnung

Das neue Mietzuschussgesetz ist nicht ganz vom Tisch, berichten Quellen de Volkskrant, wird aber geändert. Die fiktive „Normalmiete“ wird aus dem Gesetz gestrichen, andere Maßnahmen des Gesetzes bleiben jedoch bestehen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Regelung etwas strenger wird, da Mieter künftig nur noch einen Zuschlag auf ihre „Grundmiete“ erhalten. Die oft zusätzlich zur Miete anfallenden sogenannten Nebenkosten – etwa Kosten für die Nutzung von Möbeln oder die Instandhaltung von Gemeinschaftsräumen – werden nicht mehr auf die Mietzulage angerechnet.

Andererseits will das Kabinett, dass künftig mehr Menschen Anspruch auf Mietzuschuss haben. So will De Jonge beispielsweise die Miethöchstgrenze abschaffen, damit auch Personen mit einer hohen Miete im privaten Bereich Anspruch auf Mietzuschuss haben, wenn ihr Einkommen (vorübergehend) gering ist.

De Jonge hatte zuvor auch angekündigt, dass er es für wichtig halte, dass sich die Altersgrenze für die Mietbeihilfe ändert. Das bedeutet, dass junge Menschen ab dem 21. Lebensjahr nicht wie bisher den vollen Mietbeihilfeanspruch haben.

Der Koalitionsvertrag hat den Ehrgeiz zum Ausdruck gebracht, die Leistungen abzuschaffen oder zu vereinfachen, damit sich die Menschen nicht mehr in den komplizierten Regelungen verlieren oder mit hohen Erstattungen rechnen müssen. Es wurde vereinbart, dass die ersten Schritte noch während der Amtszeit dieser Regierung unternommen werden. Die Novelle des Mietzulagegesetzes ist daher in diesem Licht zu sehen.



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