Juve kündigt Appell an Coni an: "Motivationen, die von Unlogik und Grundlosigkeit befleckt sind"

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Der Juventus-Klub hat seine Absicht bekräftigt, gegen die 15-Punkte-Strafe Berufung einzulegen. Der Hinweis: „Die Gültigkeit unserer Gründe wird gegenüber den Institutionen geltend gemacht, aber wir werden uns dem Garantiekollegium innerhalb der festgelegten Fristen entschieden widersetzen.“

„Das Unternehmen und die Einzelpersonen werden mit einem Einspruch beim Coni Guarantee College innerhalb der festgelegten Fristen Widerspruch einlegen.“ Nach Erhalt der Begründung des Bundesgerichtshofs bekräftigt Juventus Turin die beabsichtigte Berufung mit einem Vermerk, in dem die Begründung der Gemeinsamen Sektionen als „ein inhaltlich vorhersehbares Dokument angesichts der schweren Entscheidung, aber von offensichtlicher Unlogik, fehlender Motivation und rechtlicher Unbegründetheit befleckt“.

Festigkeit und Respekt

„Der Juventus Football Club und sein Rechtsteam haben die vor einiger Zeit veröffentlichten Gründe der Entscheidung der Vereinigten Sektionen des Bundesberufungsgerichts sorgfältig gelesen und werden sie eingehend analysieren“, heißt es in der offiziellen Mitteilung des Juventus-Clubs: “ Die Legitimität der Gründe von Juventus wird nachdrücklich geltend gemacht, wenn auch mit dem Respekt, der den Institutionen, die sie herausgegeben haben, gebührt.“



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