Hin zu einem Stopp der Green-Pass-Pflicht verstärkt bei der Arbeit für über 50. Noch 1,23 Millionen ohne Impfung

Hin zu einem Stopp der Green Pass Pflicht verstarkt bei der Arbeit


Die Regierung könnte das Ende der verstärkten Green-Pass-Pflicht für über 50-Jährige für den Zugang zu Arbeitsplätzen auf den 1. April verlegen. Es ist einer der Schritte im Fahrplan zur Lockerung der Anti-Covid. Laut dem letzten am 11. März aktualisierten Regierungsbericht fehlt es immer noch an Menschen über 50 Jahren Impfung sind 1,23 Millionen. Die Impfpflicht für über 50-Jährige bleibt jedoch bis zum 15. Juni in Kraft, also über das Ende des Ausnahmezustands (31. März) hinaus.

Seit Einführung der Pflicht wurden 935.000 neue geimpft

Die Impfpflicht für Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben (oder bis zum 15. Juni 2022 vollenden werden), geht auf den 8. Januar mit der Veröffentlichung des Anti-Covid-Erlasses im Amtsblatt zurück. Zu diesem Zeitpunkt gab es nach Angaben der Regierung 2,165 Millionen über 50-Jährige, die keine Impfdosen erhalten hatten. Seitdem haben sich in dieser Altersgruppe 935.000 „Zögerer“ der Impfkampagne angeschlossen. Es ist jetzt 1,23. Die beständigste Gruppe ist die der fünfziger Jahre (535.000). Ungeimpfte sanken um 43 Prozent. Das Tempo der Impfungen hat jedoch abgenommen: In der Woche vom 4. bis 11. März wurden 18.000 die ersten Dosen verabreicht. In der ersten Februarwoche waren es 167.000.

Bußgeld von 100 Euro für diejenigen, die die Verpflichtung nicht einhalten

Wer der Impfpflicht der über 50-Jährigen nicht nachkommt, dem droht (ab 1. Februar) ein Bußgeld von 100 Euro. In der Vergangenheit hat das Gesundheitsministerium bekannt gegeben, dass es die ersten 600.000 Berichte über nicht konforme Personen an die Einnahmenagentur gesendet hat.

Bei der Arbeit mit dem grünen Basispass

Die Impfpflicht für über 50-Jährige bleibt bis zum 15. Juni bestehen. Ab dem 1. April entfällt jedoch die Anforderung eines verstärkten grünen Passes (die grüne COVID-19-Zertifizierung, die nur für die Impfung oder Genesung erworben wird) für den Zugang zum Arbeitsplatz. Es genügt der grüne Basispass mit einem negativen Schnell- oder molekularen Antigentest.



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