Handschellen an Minderjährigen sind jetzt auf unbedingt notwendige Situationen beschränkt

Handschellen an Minderjaehrigen sind jetzt auf unbedingt notwendige Situationen beschraenkt

Der Innenausschuss des Repräsentantenhauses hat spezielle Regeln für die Verwendung von Handschellen an Minderjährigen genehmigt. Bisher machte das Gesetz keinen Unterschied zwischen Erwachsenen und Kindern, aber ab sofort sind Handschellen an Minderjährigen nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.



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