Gesetzentwurf zum Lebensende, hier ist der Veneto-Vorschlag zur Sterbehilfe

Gesetzentwurf zum Lebensende hier ist der Veneto Vorschlag zur Sterbehilfe


Es ist kein redde rationem, aber nicht einmal ein schmerzloser Übergang, der heute, Dienstag, 16. Januar, auf die Mitte-Rechts-Mehrheit in Venetien wartet, mit der Abstimmung im Regionalrat über das „Lebensende“-Gesetz.

Volksinitiative-Projekt

Ein von der Vereinigung „Coscioni“ auf der Grundlage von 9.000 Unterschriften eingereichtes Volksinitiativenprojekt, das bestimmte Reaktionszeiten für todkranke Patienten vorsieht, die einen Antrag auf medizinisch unterstützten Suizid stellen: nicht mehr als 27 Tage.

Spaltungen in der Mehrheit

Die von Luca Zaia angeführten Mehrheitsparteien sind jedoch gespalten. Der Gouverneur der Lega Nord, der stets seine Zustimmung zum Ausdruck gebracht hat, hat schon lange angekündigt, dass er seinem Volk das Wahlrecht überlassen wird, da es sich dabei um eine ethische Frage handele. „Es ist kein Gesetzentwurf unseres Regierungsprogramms, es kommt von außen, weshalb wir keine Abstimmungslinie vorgegeben haben“, erklärte der Fraktionsvorsitzende der Liga, Alberto Villanova. Fratelli d’Italia ist jedoch dafür, dagegen zu stimmen, ebenso wie Forza Italia, unter dem Druck des ehemaligen Mitglieds der Lega Nord, Flavio Tosi, der zum Koordinator der Azzurri-Partei geworden ist.

Doch auch die Opposition ist nicht gefestigt. In den Reihen der Demokratischen Partei, die über sechs Ratsmitglieder verfügt, ist bereits bekannt, dass Anna Maria Bigon aus Gewissensgründen ein unwiderrufliches Nein aussprechen wird.

Zaia: „Projekt stellt Zeiten und Rolle des Gesundheitswesens vor“

„Heute genehmigen wir nichts“, sagte Zaia während der Diskussion im Regionalrat über den beliebten Gesetzentwurf zum Lebensende. Über das, was auf nationaler Ebene gesagt wurde, hinaus diskutieren wir ein Projekt, das Zeiten und die Rolle des Gesundheitswesens vorstellt. „Im Moment“, fügte er hinzu, „haben wir fünf abgelehnte und zwei angenommene Anträge, einer davon nicht für einen todkranken Patienten, sondern für eine bestimmte Erkrankung, die von Stefano Gheller.“



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