Führerscheine, Genehmigungen und Kontrollen: Die letzte Verlängerung läuft am 29. Juni aus

Fuehrerscheine Genehmigungen und Kontrollen Die letzte Verlaengerung laeuft am 29


Beachten Sie Dokumente und Pflichten rund um den Straßenverkehr: Am Mittwoch, 29. Juni, läuft auch die letzte der Verlängerungen aus, die für den Covid-Notfall gewährt wurden. Es wird daher erforderlich sein, den guten Ruf mit Genehmigungen, Inspektionen usw. gemäß den üblichen Fristen wiederherzustellen. Der Stichtag 29. Juni ist besonders wichtig für die ärztlichen Untersuchungen zur Erneuerung von Führerscheinen, Cqc (die für Berufskraftfahrer von schweren Fahrzeugen erforderlichen Qualifikationsnachweise) und Cfp (Berufsausbildungsbescheinigungen) für die Beförderung gefährlicher Güter. Bis zu diesem Datum müssen alle während des langen Zeitraums, in dem der Ausnahmezustand in Kraft war (31. Januar 2020 – 31. März 2022) abgelaufenen, gemäß Artikel 103, Absätze 2 und 2 Geschlechter des Gesetzesdekrets 18 erneuert werden / 2020 (il Cura Italia). Achtung: Diese Verlängerung galt nicht für diejenigen, die mit einem nicht italienischen Führerschein oder Cqc fahren, da in diesem Fall die von der EU für den Covid-Notfall vorgesehenen Verschiebungen, die alle bereits abgelaufen sind, gezählt wurden.

Arztbesuche

Wer durch die örtliche Sanitätskommission gehen muss (z. B. Behinderte) und wegen der langen Wartelisten die übliche vorläufige Erlaubnis bekommen hat, muss sich bis zum 29. Juni der Untersuchung unterziehen. Dasselbe gilt für Inhaber von Lkw- oder Busführerscheinen (Kategorien CE, D1E, D und DE), die während des Ausnahmezustands das 65. bzw. 60. Lebensjahr überschritten haben und erst nach Prüfung durch die das Alter erreichen, ab dem man weiterhin schwere Fahrzeuge führen darf Kommission. Am 29. Juni laufen auch die Abschlusszeugnisse der Erst- oder Zwischenqualifikation für das Cqc und die für die Erlangung und Verlängerung des Cfp aus.

Rosa Blätter

Ähnliche Regeln für die Verlängerung der Fristen der rosa Blätter: diejenigen zwischen dem 31. Januar 2020 und dem 31. März enden am 29. Juni. Bei Überholungen und Überprüfungen von Fahrzeugen oder Teilen davon sind alle Verlängerungen bereits abgelaufen, außer denen für die technische Zulassung von Kühlfahrzeugen (ATP), den Austausch oder die Umrüstung von Methanflaschen (CNG) und die periodischen Dichtheits- und Effizienzprüfungen der Zisternen: die Fristen, die in die Zeit des Ausnahmezustands fallen, werden ebenfalls auf den 29. Juni verschoben. Dasselbe gilt für die Genehmigungen für Sondertransporte, für Probefahrten und für die Durchführung technischer Begleitungen.



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