Folder beantragen heute bei der Revenue Agency die Änderung der Abwrackraten

Folder beantragen heute bei der Revenue Agency die Aenderung der


Nachdem bis zum 30. Juni 3,8 Millionen Briefe der Agentur der Einnahmen zur Einziehung der geschuldeten Beträge an diejenigen eingegangen sind, die den Antrag (nur elektronisch) bis zum 30. Juni eingereicht hatten, läuft heute die Frist für Steuerzahler zur Änderung des Zahlungsplans ab: Tatsächlich muss die Mitteilung erfolgen müssen bis spätestens Dienstag, den 10. Oktober, bei den Inkassobüros eintreffen, um die technischen Fristen für die erste (oder einzige) Zahlungsfrist einzuhalten, die für den 31. Oktober 2023 festgelegt ist. Diejenigen, die sich dem durch das Haushaltsgesetz 2023 eingeführten Verschrottungsquartal der Ordner angeschlossen haben (Gesetz 197/2022).

Die erste oder einzige Rate, die am 31. Oktober 2023 fällig ist, gilt auch dann als regelmäßig, wenn sie bis Montag, den 6. November, gezahlt wird, da der 5. auf Sonntag fällt. Zahlungen gelten grundsätzlich als fristgerecht, wenn sie mit einer Verzögerung von höchstens 5 Tagen erfolgen.

Als

Die Agentur erklärte, dass es über den Dienst „Senden Sie eine E-Mail an den Steuerzahlerdienst“, der im öffentlichen Bereich der Website der Agentur verfügbar ist, „möglich ist, Fehler des Antragstellers in der Phase der Einreichung des Mitgliedsantrags zu melden.“ in Bezug auf die Auswahl des Feldes, das sich auf die Anforderung bezieht, die Zahlung in einer „einzelnen Zahlung“ und nicht in der „gesetzlich vorgeschriebenen Höchstzahl“ auszuführen. Alles unter Beifügung der Mitteilung über die fälligen Beträge und eines Ausweisdokuments.

Die Frist endet am 10. Oktober

In diesem Fall hat die Agentur der Einnahmen weiter präzisiert. Der Einzug erfolgt unter Berücksichtigung der technischen Zeiten, die für die erneute Bearbeitung und rechtzeitige Übermittlung/Zustellung des neuen Zahlungsplans zur Einhaltung der Frist der ersten Rate am 31. Oktober 2023 erforderlich sind Es werden nur Meldungen berücksichtigt, die bis spätestens 10. Oktober 2023 eingehen.

Der „letzte Zug“ zur Überprüfung des Zahlungsplans

Was heute abläuft, ist daher eine letzte Chance, die (falsche) Entscheidung zu korrigieren, die bei der Einreichung des Antrags auf den Beitritt zur erleichterten Definition getroffen wurde und die beispielsweise denjenigen eine größere finanzielle Nachhaltigkeit ermöglicht, die davon ausgegangen waren, dass sie in einer einzigen Lösung zahlen könnten und kann nun die Karte eines Plans mit bis zu 18 Raten innerhalb der in den Referenzstandards festgelegten Fristen ausspielen.



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