Flämisches Parlament lädt Filip Dewinter (Vlaams Belang) ein: Ausschuss prüft seine Verbindungen zu ausländischen Regimen

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Das flämische Parlament ruft Vlaams Belang-Chef Filip Dewinter nach einer Beschwerde der Grünen-Fraktionsführerin Mieke Schauvliege vor. Dies bestätigte die Partei unserer Redaktion. Der Deontologische Ausschuss wird nächste Woche seine Verbindungen zu ausländischen Regimen prüfen. Dewinter läuft Gefahr, beschuldigt zu werden.

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Nachdem Medienberichte zeigten, dass der ehemalige Vlaams-Belang-Politiker Frank Creyelman jahrelang von einem chinesischen Spion als Informant missbraucht wurde, tauchte in den letzten Tagen auch der Name Filip Dewinter auf. Groen möchte nun, dass die Deontologische Kommission untersucht, ob die angeblichen Handlungen von Dewinter, über die in den Medien berichtet wurde, gegen den Verhaltenskodex verstoßen, den flämische Vertreter einhalten müssen.

Mit einer an die Vorsitzende Liesbeth Homans gerichteten Petition reichte Mieke Schauvliege offiziell eine Beschwerde bei der Deontologischen Kommission des Flämischen Parlaments gegen den Vlaams Belang-Abgeordneten und stellvertretenden Parlamentsvorsitzenden Filip Dewinter ein. „Wenn das, was in den Medien erscheint, richtig ist, dann wirft das ernsthafte Fragen auf. Ein stellvertretender Vorsitzender des flämischen Parlaments muss über jeden Verdacht erhaben sein.“

Mieke Schauvliege hat bei der Deontologischen Kommission des Flämischen Parlaments Beschwerde gegen Filip Dewinter eingereicht. © Photo News

„Es ist Sache des deontologischen Ausschusses, sich mit dieser Frage zu befassen und zu untersuchen, welche Interessen Herr Dewinter tatsächlich vertritt“, sagte Schauvliege, die auch von der Staatssicherheit hören möchte. „Filip Dewinter ist nicht nur Mitglied des Parlaments, als stellvertretender Vorsitzender unseres Parlaments steht er im Mittelpunkt unserer Demokratie. Es ist eine so entscheidende Position in unserem Parlament. Eine solche Person sollte über jeden Verdacht erhaben sein.“

Die Deontologische Kommission kann eine Schuldzuweisung beschließen. Diese Schuld wird dann in der öffentlichen Plenarsitzung ausgesprochen. Eine solche Schuldzuweisung besagt, dass der Abgeordnete gegen den Ethikkodex verstoßen hat. „Wenn ein solcher Vorwurf geäußert würde, würde dies die Glaubwürdigkeit eines stellvertretenden Vorsitzenden des flämischen Parlaments ernsthaft untergraben.“

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