Eurostar wurde von der britischen Aufsichtsbehörde wegen der Werbung für günstige Sitzplätze gerügt


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Eurostar wurde von der britischen Werbeaufsichtsbehörde zurechtgewiesen, weil es Kunden „irregeführt“ habe, wenn es darum ging, wie viele günstige Sitzplätze während eines Verkaufs verfügbar seien.

Die Advertising Standards Authority sagte am Mittwoch, dass eine Eurostar-Werbe-E-Mail, in der im vergangenen Sommer „günstige“ Sitzplätze im Wert von 39 £ versprochen wurden, gegen den Verhaltenskodex der Regulierungsbehörde verstoßen habe, da nur ein „sehr kleiner Prozentsatz“ der Sitzplätze tatsächlich für 39 £ zum Verkauf stand.

Die Aufsichtsbehörde hat das erneute Erscheinen der Anzeige verboten und Eurostar angewiesen, sicherzustellen, dass „ein erheblicher Teil der beworbenen Tarife zum beworbenen Preis verfügbar ist“, wenn in Zukunft ähnliche Preisaussagen verwendet werden.

Die Aktion galt für Reisen zwischen London und Paris, Brüssel oder Lille, die im August und September gebucht wurden. Die Regulierungsbehörde sagte, die Verbraucher hätten damit gerechnet, dass sie „einen erheblichen Anteil der Fahrpreise“ zum Aktionspreis vorfinden würden und dass „sie eine angemessene Chance hätten, einen Sitzplatz zum beworbenen Preis zu erhalten“.

„Wir gingen daher davon aus, dass Eurostar auch nicht nachgewiesen hatte, dass ein erheblicher Teil der Tickets für die . . . „Die Strecken waren im Aktionszeitraum „ab“ 39 £ verfügbar“, sagte die ASA.

Der Entscheidung der Aufsichtsbehörde fügte hinzu, dass Eurostar sagte, dass auf den beworbenen Strecken 39.000 Sitzplätze zum beworbenen „ab“-Preis verfügbar gewesen seien – eine Angabe, die in der Anzeige enthalten war – und dass das Unternehmen „glaubte, dass es sich um eine beträchtliche Anzahl an Sitzplätzen handelte und dass die Verbraucher daher einen Sitzplatz gehabt hätten.“ angemessene Chance, einen Sitzplatz zum angegebenen Ab-Preis zu erhalten.“

Eurostar sagte, dass die Anzahl der verfügbaren Sitzplätze für 39 £ im Laufe der Aktion abnahm und die Kunden die ermäßigten Tickets kauften.

Dennoch stellte die ASA fest, dass die Werbeaktion in zwei Punkten gegen ihren Kodex verstoßen hatte, und zwar in Bezug auf irreführende Werbung und Preise, und gab einer Beschwerde eines Kunden statt.

Die ASA verbietet regelmäßig Werbung, die gegen ihre Regeln verstößt, einschließlich Werbeaktionen von Fluggesellschaften und Ölunternehmen mit irreführenden Umweltaussagen im vergangenen Jahr.

Eurostar sagte, es lege großen Wert auf die Art und Weise, wie wir unsere Werbung formulieren und auf die Anzahl der Tickets, die wir zu bestimmten Zeiträumen zum Aktionspreis anbieten.

„Wir verstehen und akzeptieren die Entscheidung der ASA, die sich auf die Sitzplatzverfügbarkeit in einem Teil des Aktionszeitraums bezieht, und wir setzen uns dafür ein, dass sich dieses Szenario nicht wiederholt.“

Das Urteil ergeht, da Eurostar einige schwierige Wochen durchgemacht hat und gezwungen war, seine Dienste im Vorfeld von Weihnachten und Silvester zweimal einzustellen.

Beide Male waren Probleme mit den Gleisen und Tunneln, auf denen die Züge verkehren und die weder Eurostar gehören noch von Eurostar betrieben werden, zurückzuführen. Doch das Unternehmen musste sich zu einer der verkehrsreichsten Reisezeiten des Jahres mit Tausenden gestrandeten Passagieren herumschlagen.



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