EU-Gerichtshof: Staatshilfe für Alitalia wegen Covid in Ordnung

EU Gerichtshof Staatshilfe fuer Alitalia wegen Covid in Ordnung


Die Subventionen, die Italien Alitalia während der Covid-Pandemie gewährt hat, stellen mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfen dar. Dies wurde vom EU-Gericht festgestellt, indem es die beiden Berufungen von Ryanair gegen das grüne Licht der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen zurückwies. Dem Gericht zufolge spielte Alitalia eine wichtige Rolle für den Luftverkehr und die Wirtschaft des Landes, indem es über 100 Ziele auf der ganzen Welt anflog und mehr als 21 Millionen Passagiere beförderte. Die Richter stellen daher fest, dass die Gründe, warum Italien dieses Unternehmen als alleinigen Begünstigten der Maßnahme ausgewählt hat, klar sind.

Zwei einzelne Hilfsmaßnahmen

Im Jahr 2020 plante Italien – wie aus einer Mitteilung des EU-Gerichtshofs hervorgeht – die Schaffung eines Fonds in Höhe von 350 Millionen Euro, um den Schaden zu beheben, der den Fluggesellschaften durch die Einführung von Reisebeschränkungen zur Eindämmung der Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie entstanden ist. 19. Die Fluggesellschaften, die Anspruch auf eine Entschädigung hatten, mussten einerseits im Besitz einer von der italienischen Zivilluftfahrtbehörde (Enac) ausgestellten Passagierluftverkehrslizenz sein und andererseits mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen betraut sein. Alitalia profitierte von zwei Einzelhilfemaßnahmen in Höhe von 73,02 Millionen Euro und 199,45 Millionen Euro bezogen auf die Zeiträume 1. März – 15. Juni 2020 und 16. Juni – 31. Oktober 2020. Ohne Eröffnung der im europäischen Beihilferecht vorgesehenen förmlichen Verfahrensprüfung Nach Auffassung der Kommission handelte es sich bei den fraglichen Maßnahmen um staatliche Beihilfen, die jedoch mit dem Binnenmarkt vereinbar waren.

Die Ablehnung der Berufungen von Ryanair

Eine These, die in zwei getrennten Berufungsverfahren von Ryanair angefochten wurde, die die Nichtigerklärung der Entscheidungen der Kommission mit der Begründung beantragten, es sei nicht gelungen, ein förmliches Verfahren zur Feststellung der Vereinbarkeit der Maßnahmen mit dem Binnenmarkt einzuleiten. Der Billigflieger beklagte zudem, dass nur Alitalia von den Entschädigungen des Fonds profitiert habe. Mit den heutigen Urteilen wies das Gericht beide Berufungen zurück. Dem Gericht zufolge spielte Alitalia eine wichtige Rolle für den Luftverkehr in Italien und für die italienische Wirtschaft, indem es über 100 Ziele weltweit anflog und mehr als 21 Millionen Passagiere beförderte. Die Richter stellen daher fest, dass die Gründe, warum Italien dieses Unternehmen als alleinigen Begünstigten der Maßnahme ausgewählt hat, klar sind.



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