Eltern von behinderten Kindern: Anträge für den INPS-Bonus beginnen heute

Eltern von behinderten Kindern Antraege fuer den INPS Bonus beginnen heute


Ab Mittwoch, 1. Februar und bis 31. März 2023 ist es möglich, beim INPS den „Beitrag zugunsten von arbeitslosen oder alleinverdienenden Eltern mit Kindern mit Behinderungen“ zu beantragen. Der Bonus wurde im Gesetz 178/2020 (Haushaltsgesetz 2021) vorgesehen.

Die Unterstützung

Dies ist ein monatlicher Beitrag bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro netto für jedes der Jahre 2021, 2022 und 2023 zugunsten eines Elternteils, arbeitslos oder alleinstehend, der Teil einer Alleinerziehendenfamilie ist Einheit mit unterhaltsberechtigten Kindern mit einer anerkannten Behinderung von mindestens 60 Prozent. Voraussetzung für die Bewerbung ist ein gültiger ISEE bis maximal 3.000 Euro. Der Elternteil und das behinderte Kind müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung zusammenleben und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in derselben italienischen Gemeinde haben. Darüber hinaus darf im Fall von „Familien mit alleinerziehendem Elternteil“ kein anderer Elternteil Teil der gewöhnlichen Familie für ISEE-Zwecke des Antragstellers für die Leistung sein.

So bewerben Sie sich

Der Beitragsantrag gilt für ein Jahr und ist vom Elternteil jeweils vom 1. Februar bis 31. März für die Jahre 2022 und 2023 ausschließlich elektronisch auf einem der folgenden Wege beim INPS einzureichen: Webportal, unter Verwendung des entsprechenden Formulars auf der Website des Instituts, direkt vom Bürger über SPID Level 2 oder höher oder über Electronic Identity Card (CIE) 3.0 oder über National Service Card (CNS). Die Anfrage kann auch über das integrierte Contact Center gestellt werden, indem Sie sich an die gebührenfreie Nummer 803.164 (kostenlos aus dem Festnetz) oder 06 164.164 (aus einem kostenpflichtigen Mobilfunknetz, basierend auf den Tarifen der verschiedenen Betreiber) oder über die Patronage wenden Institute.

Wenn der Zuschuss ausgezahlt wird

Wird dem Antrag stattgegeben, wird der Beitrag monatlich in Höhe von 150 Euro pro Monat ausgezahlt und ab dem Monat Januar für das ganze Jahr anerkannt. Für den Fall, dass der Elternteil zwei oder mehr unterhaltsberechtigte Kinder mit einer anerkannten Behinderung von mindestens 60 Prozent hat, beträgt der anerkannte Betrag jeweils: 300 Euro pro Monat bei zwei Kindern; 500 Euro pro Monat, wenn es mehr als zwei Kinder gibt.



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