Einmaliger Scheck, bis zum 30. Juni ist Zeit, ihn zu beantragen, danach verfällt der Rückstand

Einmaliger Scheck bis zum 30 Juni ist Zeit ihn zu


Das Datum ist eines der im Tagebuch zu notierenden. Auch weil es wenig, sehr wenig gibt. Wer den Antrag auf die einmalige und pauschalierte Zulage noch nicht gestellt hat, hat bis Donnerstag, 30. Juni, Zeit, sich auch die ab März fälligen Rückstände anerkennen zu lassen.

Ablauf der Wasserscheide

Dies ist eine „Wasserscheide“-Frist. Nach dem 30. Juni läuft die Prüfung nämlich ab dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag eingereicht wurde, ohne Anspruch auf überfällige Prüfungen. Bei Einreichung des Antrags im Juli wird daher der ab demselben Monat fällige Scheck im August ausgezahlt.

Zähle die Isee

In einem Vermerk erinnerte der Sozialversicherungsträger daran, dass dieser Betrag auf der Grundlage der wirtschaftlichen Lage der Familieneinheit gezahlt wird und daher auf der Grundlage des vorgelegten und aktuell gültigen ISEE bestimmt werden kann. Für diejenigen, die Isee nicht vorlegen, ist die Zahlung eines Mindestschecks von 50 Euro pro Monat und Kind erforderlich.

So bewerben Sie sich

Um den Antrag einzureichen, besuchen Sie einfach die Website www.inps.it oder wenden Sie sich an das Patronati- oder Kontaktzentrum des Instituts.



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