Bundesregierung einigt sich auf Ökologisierung der Steuerförderung für Unternehmen

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Die Regierung De Croo hat am vergangenen Freitag eine Einigung über die Ökologisierung des Investitionsabzugs für Unternehmen erzielt, berichteten „De Tijd“ und „De Standaard“ heute. Der Grundabzug für Selbstständige und KMU wird unter anderem von 8 auf 10 Prozent erhöht. „Unternehmen, die in ihre Zukunft investieren und so Arbeitsplätze und Wachstum garantieren, verdienen unsere Unterstützung“, sagte Finanzminister Vincent Van Peteghem (CD&V).

Der Bund will Unternehmen auf zeitgemäße Weise dabei unterstützen, ihre Prozesse nachhaltiger zu gestalten. Die Listen der abzugsfähigen grünen Investitionen werden daher künftig alle drei Jahre aktualisiert. Die bestehenden Regeln werden in drei Bereichen geändert.

Erstens erhöht sich der Grundabzug für Einzelunternehmen und KMU, der für Investitionen in Gegenstände wie Gebäude, Maschinen oder Transportmittel gilt, auf 10 Prozent. Für digitale Investitionen in den Bereichen Rechnungsstellung, Kundenbeziehungsmanagement, E-Commerce und Cybersicherheit kann der Grundabzug um weitere 10 Prozent erhöht werden.

Zweitens wird es einen neuen thematischen Abzug für grüne Investitionen von 40 Prozent für Einzelunternehmer und KMU und von 30 Prozent für größere Unternehmen geben. Vier Arten von Investitionen sind förderfähig: effizienter Energieverbrauch und erneuerbare Energien, emissionsfreie Transportmittel wie elektrische Transporter und LKWs, andere umweltfreundliche Investitionen wie effizientere Wassersysteme und grüne digitale Investitionen wie Software zur Überwachung des Energieverbrauchs.

Technologieabzug

Drittens wird der bisherige Abzug für Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie in Patente in Technologieabzug umbenannt. Der Unterschied zur Vergangenheit besteht darin, dass es jetzt feste Prozentsätze gibt, die sich nicht mehr mit der Inflation verändern. Für den einmaligen Investitionsabzug für Patente und umweltfreundliche Investitionen in Forschung und Entwicklung gilt ein Satz von 13,5 Prozent. Wird der Investitionsabzug für umweltfreundliche Investitionen in Forschung und Entwicklung über mehrere Jahre verteilt, beträgt der Satz 20,5 Prozent.

„Das System wird viel einfacher“, antwortet Unizo-Geschäftsführer Danny Van Assche. Die Selbständigenorganisation spricht von einem guten Kompromiss zwischen Rechtssicherheit und Innovation.

Die neue Regelung wird den Haushalt weitere 100 Millionen Euro kosten und ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten.



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