Beihilfeerlass, 200-Euro-Bonus bei 3 Millionen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

Beihilfeerlass 200 Euro Bonus bei 3 Millionen Umsatzsteuer Identifikationsnummern


Das heutige Inkrafttreten des Aid bis-Dekrets – Gesetzesdekret 115/2022, das gestern im Amtsblatt veröffentlicht wurde – ermöglicht die Anerkennung des 200-Euro-Bonus für Selbständige. Der der Rückstellung beiliegende Fachbericht erläutert das seinerzeit auf diesen Seiten vorweggenommene Problem: Es gibt 3 Millionen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern mit Einnahmen bis 35 Tausend Euro, der Bonusbedarf beträgt 600 Millionen Euro, erreicht durch die Refinanzierung mit 100 Millionen davon neues Dekret. Die Händler werden auf 973.000 geschätzt, gefolgt von den Handwerkern (859.000), den in den Kassen registrierten Fachleuten (477.000), den exklusiven Fachleuten (216.000) und den direkten Landwirten (30.000).

Der technische Bericht beschreibt dann ausführlich die Intervention zu den Renten, die in zwei Kapitel unterteilt ist. Die erste betrifft alle Schecks ohne Wertschwelle und verschiebt die Anpassung auf den 1. November: Zusätzliche 0,2 % werden für die Neubewertung im Zusammenhang mit 2021 anerkannt, als die verzeichnete Inflation 1,9 % statt der bisher berechneten 1,7 % betrug. Die Kosten für das Jahr 2022 belaufen sich auf 416 Millionen Euro, während die anderen 1.031 Millionen dazu verwendet werden, die Indexierung voranzutreiben, mit einer Erhöhung um 2 Prozentpunkte für Schecks auf 34.996 Euro, die im Oktober beginnt.

Die Hauptqualitäten

Zu den Neuerungen des letzten Textes gehört ein Bonus auf den teuren Sprit des Nah- und Regionalverkehrs, während die Grenze der Nebenleistungen für 3 Millionen Beschäftigte auf 600 Euro (von 258 Euro) ansteigt, mit der Steuerbefreiung auch von Prämien für die Zahlung der Haushalte zu den Energiekosten (in Höhe von 86,3 Mio. €). Eine regulatorische Überprüfung beschleunigt dann die Umsetzung von NRR-Programmen für den Hochschulaufbau.

Die Palette der mit den 17 Milliarden Euro finanzierten Interventionen ist sehr breit: Auf der Arbeitsmarktseite gibt es für Beschäftigte mit einem Einkommen unter 35 Tausend Euro für die Entgeltperioden vom 1. Juli bis Dezember eine sechsmonatige Kürzung des Beitragskeils um 1,2 Punkte Dezember 2022, einschließlich des dreizehnten, der 1.181,4 Millionen € für 2022 und 526,6 Millionen € für 2023 kostet. Der „200-Euro-Bonus“ wird auf eine breite Palette von Arbeitnehmern ausgedehnt, die bisher nicht versichert sind: 40.000 Kassintegrati und Arbeitnehmer, die aus der Mutterschaft zurückgekehrt sind verlassen.

Der Zuschuss wird automatisch durch die Arbeitgeber im Oktobergehalt anerkannt, sofern der Arbeitnehmer erklärt, dass er noch nicht davon profitiert hat. Der Bonus wird außerdem 56.000 Doktoranden und Forschungsstipendiaten, 148.000 Sportmitarbeitern und ab dem 1. Juli auch 50.000 Rentnern gewährt.



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