Arbeit, im Jahr 2024 für frischgebackene Eltern zwei Monate Urlaub mit 80 % des Gehalts

Arbeit im Jahr 2024 fuer frischgebackene Eltern zwei Monate Urlaub


Für frischgebackene Eltern mit einer Erwerbstätigkeit im Jahr 2024 ist es bequemer, die Elternzeit in Anspruch zu nehmen: In diesem Jahr beenden diejenigen, die den Pflichturlaub aufgrund der Geburt ihres Kindes beenden (fünf Monate für die Mutter, einschließlich der Vorgeburtszeit, 10 Tage). für den Vater) können sich die ersten zwei Monate der Elternzeit vergüten lassen80 %.

Dies wird durch ein INPS-Rundschreiben zu den wichtigsten Bestimmungen zu sozialen Sicherheitsnetzen während des Arbeitsverhältnisses sowie zu Einkommen und Familienunterstützung klargestellt. Darin heißt es, dass das Haushaltsgesetz die Erhöhung für den zweiten Monat des Elternurlaubs einführt, die bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres des Kindes beantragt werden kann ab Volljährigkeit oder ab Eintritt des Minderjährigen in die Familie von 30 % auf 60 % des Lohns, jedoch erst ab 2024 auf 80 %.

Unterstützung für frischgebackene Eltern

„Die neue Unterstützungsmaßnahme, die zu der Bestimmung hinzugefügt wird, die eine Zulage in Höhe von 80 % des Gehalts für einen Monat im sechsten Lebensjahr des Kindes vorsieht“, erklärt das INPS, „gilt in Bezug auf.“ beschäftigte Arbeitnehmer die den Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsurlaub danach beenden 31. Dezember 2023». In der Praxis können alle Eltern mit Vorschulkindern im ersten Monat 80 % des Gehalts beantragen, im zweiten Monat den Gehaltszuschuss80 % Es kann nur beantragt werden, wer seinen Pflichturlaub nach Ende 2023 beendet und daher Kinder hat, die einige Monate alt sind.

Wahlfreie Enthaltung bis zum 12. Lebensjahr für Kinder

Im Allgemeinen wird Elternurlaub, ein Zeitraum der fakultativen Abwesenheit von der Arbeit, der den Eltern gewährt wird, um sich in den ersten Lebensjahren um das Kind zu kümmern, berufstätigen Eltern (mit Ausnahme von Hausangestellten) innerhalb des ersten Lebensjahrs gewährt 12 Jahre des Lebens des Kindes für einen Gesamtzeitraum zwischen den beiden Elternteilen von höchstens zehn Monaten, der auf elf Monate erhöht werden kann, wenn der berufstätige Vater für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten ununterbrochen oder aufgeteilt von der Arbeit absieht. Elternzeitzeiten können von den Eltern auch gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Ein alleinerziehender Elternteil hat Anspruch auf maximal 11 Monate.

Wie viel ist fällig?

Sie haben Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von 30 % des Gehalts Tagesdurchschnitt, berechnet auf der Grundlage des Gehalts des Kindes im Monat vor Beginn des Urlaubs (oder ab dem Eintritt in die Familie im Falle einer Adoption oder Pflege) und für einen maximalen Gesamtzeitraum (Mutter und/oder Vater) von neun Monaten. Endet das Arbeitsverhältnis zu Beginn oder während der Urlaubszeit, erlischt der Urlaubsanspruch mit dem Zeitpunkt der Arbeitsunterbrechung. Liegt eine Geburt oder eine gemeinsame Sorge vor, besteht der Anspruch auf Elternzeit unter den gleichen Voraussetzungen für jedes Kind.



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