Ab dem 1. Juni ändert sich alles: Führerscheinentzug schneller, Zeitgutschriftsleistungen weniger schnell und Sperrliste für „Ausreißer“

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Neuer Monat, neue Regeln: Das gilt auch im Juni. So wird beispielsweise der Führerschein künftig schneller entzogen, wenn man betrunken fährt, und es gibt einen rechtlichen Rahmen für die Umrüstung von Autos mit Verbrennungsmotor auf Elektroautos. Bei den Leistungen zur Zeitgutschrift für ein Kind gibt es einige Änderungen. „Amokmacher“ in ostflämischen Erholungsgebieten landen künftig auf einer schwarzen Liste. Und es gibt noch weitere Änderungen. Ein Überblick.

Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer schneller entzogen

Der Schwellenwert für den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis betrunkener Fahrer für fünfzehn Tage wird ab dem 1. Juni auf 1,2 Promille gesenkt. Bisher sind es 1,5 Promille. Mobilitätsminister Georges Gilkinet (Ecolo) kündigte die Verschärfung kürzlich in der Kammer an. Die Entscheidung traf er in Absprache mit den Justiz- und Innenministern.

Das Verkehrssicherheitsinstitut Vias und die Flämische Stiftung für Verkehrswissenschaft bezeichneten die angekündigten Verschärfungen als einen Schritt in die richtige Richtung. Der Elternverband verunfallter Kinder (OVK) hingegen sprach von einem „Tuch gegen Blutungen“. „Es ist unverständlich: Sie geben das Signal, dass es noch in Ordnung ist, bis zu 1,2 Promille zu trinken“, sagt Koen Van Wonterghem, der Geschäftsführer der gemeinnützigen Organisation. Die drei Organisationen plädieren für Nulltoleranz am Steuer.

In Belgien wird Autofahren ab 0,5 Promille Alkohol im Blut bestraft. Ab diesem Promillewert und bis zur Schwelle zum sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis drohen betrunkenen Fahrern mindestens drei bis sechs Stunden vorübergehendes Fahrverbot und eine Geldstrafe.

Ein Rückgang des Girokontos unter Null kann teurer werden

Die gesetzlichen Höchstzinssätze für Verbraucherkredite werden ab dem 1. Juni erneut angehoben. Auch ein Rückgang des Girokontos unter Null kann teurer werden, berichtet der Föderale Öffentliche Dienst (FÖD) Wirtschaft.

Die Kreditkosten, die für einen Verbraucherkredit erhoben werden können, ausgedrückt als gesetzliche maximale jährliche Kostenprozentsätze (APRs), sind gesetzlich begrenzt. Im Juni werden sie noch einmal erhöht.

Die effektiven Jahreszinsen für Krediteröffnungen, einschließlich der sogenannten „Kreditkarten“ mit gestaffelter Rückzahlung und der Möglichkeit, auf dem Girokonto unter Null zu sinken, stiegen um 1,5 Prozentpunkte. Diese Kreditmöglichkeiten erhöhen sich, wenn sie einen variablen Kreditzins haben und der effektive Jahreszins nahe am Maximum liegt, was laut FPS häufig der Fall ist.

Die maximalen effektiven Jahreszinsen für Ratenkredite und -verkäufe sowie für Mietfinanzierungen bis 1.250 Euro erhöhen sich um 2,5 Prozentpunkte und für über 1.250 Euro um 2 Prozentpunkte. Beim Finanzierungsleasing handelt es sich um einen Vertrag, bei dem Sie eine Immobilie mieten und die Option haben, die gemietete Immobilie am Ende der Leasinglaufzeit zu erwerben.

Der FÖD Wirtschaft weist darauf hin, dass die neuen Höchstbeträge nur für neue Kreditverträge und für laufende Verträge mit variablem Sollzinssatz gelten. Sie gelten daher nicht für laufende Verträge mit festem Sollzinssatz.

Umrüstung von Autos mit Verbrennungsmotor auf Elektro

Für diejenigen, die ein Auto mit Verbrennungsmotor in ein Elektrofahrzeug umwandeln möchten, tritt ab dem 1. Juni ein königlicher Erlass mit rechtlichen Rahmenbedingungen in Kraft. Der Föderale Öffentliche Dienst Mobilität möchte diese ökologische Lösung zugänglicher machen.

Prinzipiell war eine sogenannte „Nachrüstung“ in Belgien bereits möglich, aber aufgrund fehlender gesetzlicher Rahmenbedingungen mussten geänderte Fahrzeuge im Ausland zugelassen und anschließend in unserem Land technisch überprüft werden. Ein „kompliziertes, langwieriges und kostspieliges Verfahren, das die motiviertesten Unternehmen und Bürger entmutigte“, so der FÖD.

Der Königliche Erlass ändert das nun. Es regelt die Entfernung von Kraftstofftanks und listet außerdem eine Reihe technischer Vorschriften auf. So dürfen sich beispielsweise die Leistung, die Originalabmessungen und die technisch zulässige Masse des Fahrzeugs nicht ändern.

Da es sich bei den neuen Regelungen um Bundesvorschriften handelt, müssen nun auch die Genehmigungsbehörden für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr in den Regionen eigene Regelungen veröffentlichen. Nach Angaben des FÖD Mobilität wurde im Rahmen einer interministeriellen Konferenz vereinbart, dies so schnell wie möglich zu tun.

Mobilitätsminister Georges Gilkinet reagiert zufrieden. „Retrofit ist ein hervorragendes Beispiel für die Kreislaufwirtschaft in der Automobilindustrie“, sagt er. Laut dem stellvertretenden Ministerpräsidenten von Ecolo werden die neuen Regeln sicherstellen, dass darauf ein solides Geschäftsmodell aufgebaut werden kann.

Anspruch auf Zeitgutschriftsgeld für das Kind besteht erst nach drei Dienstjahren

Wer Zeitguthaben für die Betreuung eines Kindes in Anspruch nehmen möchte, hat ab dem 1. Juni nur dann Anspruch auf eine Leistung, wenn er seit mindestens drei Jahren beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt ist. Bisher waren es zwei Jahre. Dies wird vom Nationalen Arbeitsamt bestätigt.

Die strengere Dienstaltersvoraussetzung gilt für alle Formen der Zeitgutschrift mit dem Motiv „Betreuung des eigenen Kindes“: Vollzeit, Halbzeit und ein Fünftel. Bei weniger als 36 Monaten Betriebszugehörigkeit ist es weiterhin möglich, beim Arbeitgeber Urlaub zu beantragen, allerdings ohne Anspruch auf eine Leistung.

Im Februar wurden bereits einige Verschärfungen des Zeitkredits umgesetzt. Wer beispielsweise Vollzeit für die Betreuung eines Kindes in Anspruch nehmen möchte, erhält Leistungen nur bis zum 5. Lebensjahr des Kindes. Im Alter zwischen 5 und 8 Jahren gibt es keine Leistung. Und der Leistungsanspruch für das Zeitguthaben „Betreuung seines Kindes“ wurde für alle Formen von 51 auf 48 Monate gekürzt.

Zeitgutschrift für die Betreuung eines Kindes ist nicht dasselbe wie Elternzeit.

Das flämische Pflegeministerium sieht Licht

Am 1. Juni wird ein neuer flämischer Regierungsdienst das Licht der Welt erblicken: die Pflegeabteilung. Es ist das Ergebnis des Zusammenschlusses des Ministeriums für Wohlfahrt, öffentliche Gesundheit und Familie und der Agentur für Pflege und Gesundheit.

Die flämischen Behörden im Bereich Pflege und Soziales sind in der neuen Abteilung vereint. Dazu gehören Richtlinien für ältere Menschen, häusliche Pflege, Grundversorgung, spezialisierte Pflege, Prävention, Qualitätskontrolle und Infrastrukturzuschüsse.

„Die flämische Regierung drängt den Pflege- und Wohlfahrtssektor zu mehr Zusammenarbeit über Disziplinen und Sektoren hinweg und möchte, dass das Gesundheitswesen stärker mit der Wohlfahrtsarbeit verzahnt wird. Mit diesem Zusammenschluss setzt sie nun selbst ein Zeichen“, sagt das Ministerium für Wohlfahrt, öffentliche Gesundheit und Familie.

Die neue Pflegeabteilung wird von Karine Moykens geleitet. Sie ist bereits Generalsekretärin des Ministeriums für Wohlfahrt, öffentliche Gesundheit und Familie und amtierende Generaladministratorin der Agentur für Pflege und Gesundheit.

Für das Personal wird sich nicht viel ändern. Die Mehrheit der Mitarbeiter beider Einheiten war bereits im Ellipse-Gebäude in Brüssel ansässig und wird es auch bleiben.

Schwarze Liste für „Amokmacher“ in ostflämischen Erholungsgebieten

In Ostflandern müssen Besucher ab dem 1. Juni ihren Personalausweis vorlegen, wenn sie in einem Provinzgebiet schwimmen gehen. Bei Fehlverhalten kann der Zugriff auf die Domains verweigert werden.

Dies geht aus einer neuen Badeordnung hervor, die nach Angaben des Landes im Sommer 2022 in Kraft trat, nachdem „mehrere Erholungsgebiete mit Badegewässern mit einem großen Andrang und einer Reihe von Zwischenfällen zu kämpfen hatten“.

Außerdem kommt eine Blacklist zum Einsatz: Wer auf einer Domain einen Fehler macht und eine Zugriffssperre erhält, wird auch auf den anderen Domains abgewiesen. Der Strafrahmen – welche Strafe für welches Vergehen – muss noch festgelegt werden.

Ostflandern betreibt vier Schwimmzonen: De Ster in Sint-Niklaas, Nieuwdonk in Berlare, Puyenbroeck in Wachtebeke und De Gavers in Geraardsbergen.

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