Letzte Woche wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Ostflanderns einen Vorfall mit dem Vooruit-Vorsitzenden Conner Rousseau untersucht. Er soll vor einem Café in Sint-Niklaas rassistische Äußerungen gegenüber zwei Polizisten gemacht haben. Nun scheint es, dass das Gericht am Donnerstag nach einem einseitigen Antrag einem Verfahren, das VVJ seit langem anprangert, untersagt hat, aus dem Bericht über den Vorfall zu zitieren. Alle DPG Media-Titel werden hiermit empfohlen.
„Die Geheimhaltung der Forschung ist nicht absolut. Es muss mit dem Recht der Öffentlichkeit auf gesellschaftlich relevante Informationen in Einklang gebracht werden. Dazu gehören Aspekte des Privatlebens eines Parteivorsitzenden, die Einfluss auf sein öffentliches Wirken haben. Die unausgewogene Entscheidung steht auch im Widerspruch zum verfassungsrechtlichen Verbot präventiver Zensur. Der VVJ-Vorstand besteht auf einer Korrektur“, antwortet der VVJ.
SEHEN. Wie ungewöhnlich ist es, dass ein Politiker ein Medienverbot verhängt?