Das Urteil ist gefallen! Der VfL Bochum gewinnt das Bundesliga-Spiel gegen Union Berlin mit 2:0 – das hat das DFB-Sportgericht unter Vorsitz von Stephan Oberholz entschieden. In der mündlichen Verhandlung würde dem Bochumer Einspruch stattgegeben. Nach einem Feuerzeug-Wurf wurde das Spiel, das am 15. Dezember 1:1 ausgegangen war, jetzt als ein 2:0 für Bochum gewertet.
Oberholz sagt zum Urteil: „Im Ergebnis der Verhandlung müssen wir davon ausgehen, dass der Bochumer Torwart Patrick Drewes durch den Wurf eines Feuerzeuges an seinen Kopf verletzt und dadurch in seiner Einsatzfähigkeit eingeschränkt worden ist. Daraus hat sich eine Schwächung der Bochumer Mannschaft ergeben, die durch einen Berliner Zuschauer ausgelöst wurde und nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB damit Union Berlin zuzurechnen ist.“
Patrick Drewes (31) zeigt während des Spiels ein Feuerzeug, das aufs Spielfeld geworfen worden war
Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt werden. Und wird dies mit aller Wahrscheinlichkeit auch tun. Union-Sprecher Christisan Arbeit: „Es ist noch nicht final klar. Es deutet viel darauf hin. Es ist immer richtig, dass wir uns noch mal einen Moment Zeit nehmen, um genau zu schauen, was Herr Oberholz jetzt hier gerade vorgetragen hat. Und dann werden wir sicherlich sehr kurzfristig eine Entscheidung treffen.“
Bochum-Torwart Drewes konnte nach dem Wurf nicht weiterspielen
Am 14. Bundesliga-Spieltag war Bochum-Torwart Drewes (31) während der Nachspielzeit beim Stand von 1:1 von einem Feuerzeug aus dem Union-Fanblock getroffen worden. Drewes konnte anschließend nicht weiterspielen, die Partie war von Schiedsrichter Martin Petersen (39/Filderstadt) für rund 30 Minuten unterbrochen worden.
Als es dann weiterging, schoben beide Teams sich nur noch den Ball hin und her, VfL-Stürmer Philip Hofmann (31) stand in den letzten zwei Minuten der Nachspielzeit (angezeigt waren vier) dann im Tor der Gäste, da der Tabellenletzte sein Wechselkontingent bereits erschöpft hatte.
Die Bochumer hatten dann Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt. Bochum-Geschäftsführer Ilja Kaenzig (51): „Aus unserer Sicht hätte der Schiedsrichter abpfeifen müssen!“ Begründung: Das Team war geschwächt, habe nur unter Protest weitergespielt.

