Zu Überschwemmungen: Die Kammer stimmt dem Text zu, er geht an den Senat: Hier sind die wichtigsten Maßnahmen

Zu Ueberschwemmungen Die Kammer stimmt dem Text zu er geht


Grünes Licht von der Abgeordnetenkammer für das Überschwemmungsgesetzdekret. Der Text, zu dem die Regierung Vertrauen gewonnen hat, wurde in Montecitorio mit 172 Ja-Stimmen, keiner Gegenstimme und 97 Enthaltungen (die gesamte Opposition) angenommen. Jetzt geht es an den Senat.

Hierbei handelt es sich um den Gesetzentwurf zur Umwandlung des Dekrets über dringende Maßnahmen zur Bewältigung der Notlage, die durch die ab dem 1. Mai aufgetretenen Überschwemmungen verursacht wurde (Gesetzesdekret 61 von 2023). Die Maßnahme wird von der Kammer geprüft. Vom außerordentlichen Kommissar für Wiederaufbau bis zur Aussetzung von Steuer- und Sozialversicherungszahlungen sind hier einige Maßnahmen im Kern der Bestimmung aufgeführt.

Außerordentlicher Kommissar für Wiederaufbau

Das Dekret regelt die Besetzung des Außerordentlichen Kommissars für Wiederaufbau unter besonderer Berücksichtigung des Ernennungsverfahrens und der Aufgaben des Kommissars selbst. Die Ernennung und Abberufung des Kommissars erfolgt per Dekret des Präsidenten der Republik auf Vorschlag des Präsidenten des Ministerrates und aufgrund eines Beschlusses des Ministerrates nach Anhörung der betroffenen Regionen. Die Vergütung des Kommissars besteht aus einem festen und einem variablen Teil: Der feste Teil darf 50.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten, ebenso wie der variable Teil, der eng mit der Erreichung der Ziele und der Einhaltung der Umsetzungsfristen der Interventionen, die in den Zuständigkeitsbereich des Kommissars fallen, zusammenhängt, 50.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten darf. Mit einer oder mehreren Verordnungen des Außerordentlichen Kommissars, die in Absprache mit dem Minister für Wirtschaft und Finanzen erlassen werden, wird die Unterstützungsstruktur, die den Außerordentlichen Kommissar unterstützt, eingerichtet und geregelt. Diese Struktur besteht bis zum Ende des Amtes des Kommissars. Die Bestimmung legt die Mittelzuweisungen für die Funktionsfähigkeit der Unterstützungsstruktur des Kommissars und für die Vergütung des Kommissars selbst fest. Die Gesamtzuweisung beträgt jeweils 5 Millionen Euro für die Jahre 2023 und 2024. Der Kommissar setzt die Präsidenten der betroffenen Regionen als Unterkommissare ein.

Erfüllung und Zahlung von Steuern und Abgaben, Aussetzung von Fristen

Bestimmte Steuer- und Sozialversicherungsbestimmungen wurden für Personen ausgesetzt, die ab dem 1. Mai 2023 ihren Wohnsitz, Sitz oder Betriebssitz auf dem Gebiet der von der Überschwemmung im Mai 2023 betroffenen Gemeinden hatten (sie sind in Anhang 1 des Dekrets aufgeführt). Insbesondere werden die in der Frist ablaufenden Fristen gehemmt
zwischen 1. Mai und 31. August 2023: Steuerzahlungen; Erfüllung und Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Pflichtversicherungsbeiträgen; der Zahlungen von Quellensteuern und Quellensteuern im Zusammenhang mit regionalen und kommunalen Zusatzsteuern an Irpef durch Quellensteuerpflichtige, die in den von den Katastrophen betroffenen Gebieten (siehe Anhang 1 der Bestimmung) ansässig sind, ihren rechtlichen oder operativen Sitz haben. Auf diese Weise ausgesetzte Zahlungen werden ohne Anwendung von Strafen und Zinsen in einer einzigen Rate bis zum 20. November 2023 geleistet. Steuerliche und nichtsteuerliche Zahlungen aus Zahlungsanweisungen und anderen Urkunden mit vollstreckbarer Wirkung, einschließlich solcher von Kommunalverwaltungen, die im Zeitraum vom 1. Mai bis zum 31. August 2023 ablaufen, werden ebenfalls ausgesetzt. Die Fristen für diese Urkunden beginnen am Ende des Aussetzungszeitraums im September 2023 erneut zu laufen. Andere Erfüllungen als Zahlungen werden nicht berücksichtigt Maßnahmen, die aufgrund der Aussetzungen erfolgen, werden bis zum 20. November 2023 durchgeführt.

Maßnahmen zur Unterstützung staatlicher und privater Bildungseinrichtungen

Mit dem Dekret wird nach Schätzungen des Ministeriums für Bildung und Verdienste der „Außerordentliche Fonds zur Unterstützung der Unterrichtskontinuität“ mit einer Dotierung von 20 Millionen Euro für das Jahr 2023 eingerichtet. Ziel ist es, ab dem 1. Mai 2023, für die der Ausnahmezustand ausgerufen wurde, die rechtzeitige Wiederaufnahme des regulären Lehrbetriebs in staatlichen und privaten Bildungseinrichtungen in den von den Überschwemmungen betroffenen Gebieten zu ermöglichen.



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