Zahnärzte und andere Gesundheitsdienstleister haben mit dem Riziv und den Krankenkassen eine Vereinbarung über Gebühren und Tarife für den Patienten getroffen. Das Nahrungsergänzungsmittelverbot wird nicht im Januar in Kraft treten, sondern schrittweise ab 2025 eingeführt. Eine gute Nachricht, denn Patienten mit einem erhöhten Zuschuss – vor allem Menschen mit geringem Einkommen – wurden in den letzten Monaten zunehmend abgelehnt, weil Gesundheitsdienstleister nicht zugelassen sind um sie mit Ergänzungen zu versorgen. Gebühr. „Hoffentlich bekommt mein Sohn jetzt die Zahnspange, die er braucht“, sagt Rose-Mieke Pollet.
Marc Coppens
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