Im Entwurf von Gesetzesdekret zur Sammlung 17 Artikel, die in der ersten Lesung des Ministerrats grünes Licht erhielten, sehen die Möglichkeit vor, längere Steuerzahlungsraten von derzeit 72 bis zu 120 Monatsraten zu verabschieden, um Schulden beim Finanzamt zu begleichen. Die Regierung hat das Steuererhebungssystem mit dem Ziel überarbeitet, es „schneller und effizienter“ zu machen und den Berg der Steuerschulden zu reduzieren. Bei der genehmigten Maßnahme handelt es sich um ein weiteres Dekret zur Umsetzung der Steuerreform, das zehnte.
Wer kann diese Lösung nutzen?
Der Inkassobeauftragte kann eine Fristverlängerung gewähren für Schulden kleiner oder gleich 120.000 Euro auf einfachen Antrag des Steuerpflichtigen bis zu 84 Monatsraten für Anträge, die in den Jahren 2025 und 2026 gestellt werden, 96 Monatsraten für Anträge in den Jahren 2027 und 2028, 108 für Anträge ab 2029. Wenn der Steuerpflichtige jedoch die vorübergehende Situation objektiver Schwierigkeiten – mit der ISEE bei natürlichen Personen oder Einzelunternehmen oder mit den Buchhaltungsdaten (Liquiditätsindex; Verhältnis zwischen Schulden und Produktionswert) kann die Verlängerung bei Beträgen über 120.000 Euro unabhängig vom Vorlagedatum 120 Raten betragen, Bei Beträgen bis zu 120.000 Euro sind es 85 bis 120 Monatsraten für Anträge in den Jahren 2025 und 2026, 97 bis 120 Monatsraten für Anträge in den Jahren 2027 und 2028 und 109 bis 120 Monatsraten für Anträge ab 2029.
Nicht beanspruchte Rechnungen werden nach 5 Jahren automatisch gelöscht
Ab 2025 werden Rechnungen, die nicht innerhalb von 5 Jahren eingezogen werden, automatisch storniert. Der Entwurf eines Gesetzesdekrets zur Erhebungserinnerung sieht die „automatische Entlastung“ für die der Einnahmenerhebungsbehörde anvertrauten Quoten vor, die „bis zum 31. Dezember für das fünfte Folgejahr nicht eingezogen wurden“. Die Agentur kann auch eine „vorzeitige Entlastung“ für die ab 2025 anvertrauten Quoten vornehmen, bei denen sie „den Abschluss des Konkurses oder die gerichtliche Liquidation“ oder „das Fehlen angreifbarer Vermögenswerte des Schuldners“ festgestellt hat.
Automatische Entschädigung für Mikrokredite bis 500 Euro
Auch im Hinblick auf die Neuorganisation des nationalen Inkassosystems wird im Namen der Vereinfachung ein automatischer Weg für Mini-Rückerstattungen eröffnet: Eine automatische Entschädigung wird für diejenigen mit Mikrokrediten von bis zu 500 Euro gewährt. Kurz gesagt, da eine neue Regelung unmittelbar nach der endgültigen Genehmigung der Reform in Kraft treten soll, werden diese Mini-Rückerstattungen bevorzugt durchgeführt, sodass die Steuerbehörde keine Eintragungen des Steuerpflichtigen in die Steuerliste überprüfen muss um die Kompensationen zu aktivieren.
Die ersten drei Raten der Rechnungsabschaffung bis zum 20. März
Unterdessen bleiben noch ein paar Tage, um die ersten drei Raten des Abwrackquartals zu bezahlen. Der Milleproroghe-Dekret, Tatsächlich hat es die Zahlungen der erleichterten Definition mit Fristen vom 31. Oktober 2023 (erste oder einzelne Rate), 30. November 2023 (zweite Rate) und 28. Februar 2024 (dritte Rate) bis zum nächsten 15. März verschoben. Das Gesetz sieht eine Toleranz von fünf Tagen vor, sodass Zahlungen, die bis zum 20. März 2024 geleistet werden, als rechtzeitig gelten. Die Verlängerung betrifft auch die ersten beiden Raten, die am 31. Januar und 28. Februar 2024 fällig sind, für diejenigen, die von den Hochwasserereignissen im Mai 2023 betroffen sind.