Wildes Telefonmarketing, das Widerspruchsregister läuft, hier geht’s zur Anmeldung

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Von der Dateneingabe bis zur Zusammenfassung

An dieser Stelle wird das Verfahren in 4 Phasen entwickelt: Dateneingabe, Nummernprüfung, Wahl des Widerspruchs und Zusammenfassung. In der Phase „Daten“ müssen diejenigen angegeben werden, die dem Marketing widersprechen (die Telefonnummer, Festnetz oder Mobil), und die Kontaktinformationen (die E-Mail). Rufen Sie 06 4298 6415 des Öffentlichen Widerspruchsregisters innerhalb von 5 Minuten von jeder von Ihnen angegebenen Telefonnummer an. Unser System nimmt den Anruf entgegen und legt auf, ohne zu antworten, wodurch der Besitz der Telefonnummer bestätigt wird, die Sie in Schritt 1 angegeben haben. Das Bestätigungssymbol erscheint neben jeder unten aufgeführten Nummer ». Sobald der Anruf getätigt wurde, können Sie fortfahren. Es ist die Wahl des Widerspruchs gegen Marketing („Wählen Sie den Widerspruch gegen Marketing per Telefon oder Papierpost für jede in den vorherigen Schritten angegebene Telefonnummer, indem Sie das entsprechende Kästchen ankreuzen“, wird erklärt). Wir fahren fort, indem wir die Handynummer in das Telefonregister eingeben.

„Antrag auf Eintragung in das zuständige Register übernommen“

Es erscheint eine neue Übersichtsmaske: «Antrag auf Eintragung ins Telefonbuch übernommen». Uns wird ein Registercode zugewiesen. «Ihre Anfragen, die am 27.07.2022 um 08:38 Uhr gesendet wurden, wurden bearbeitet – so heißt es weiter – und werden vom System innerhalb eines Werktages bearbeitet. Für jede Nummer, für die die Anfragen bearbeitet wurden, wurde Ihnen ein Registrierungscode zugewiesen, der 90 Tage gültig ist: Bewahren Sie ihn auf, um Ihre Registrierung zu verwalten, ohne die Verfügbarkeit der Nummer erneut nachweisen zu müssen, falls Sie ohne SPID auf den Dienst zugreifen. Um den Status der Anfragen zu überprüfen, warten Sie einen Werktag und greifen Sie erneut auf Registrierung verwalten zu oder rufen Sie 800 957 766 vom Festnetz oder 06 4298 6411 vom Mobiltelefon aus an ». Das Verfahren ist damit abgeschlossen.

Widerruf jederzeit möglich

Abonnenten können ihren Widerspruch jederzeit gegenüber einem oder mehreren Betreibern widerrufen. Durch die Registrierung im Register gelten alle zuvor ausgedrückten Zustimmungen, in welcher Form auch immer, zur Genehmigung der Verarbeitung nationaler Telefonnummern als widerrufen.

Was die Betreiber tun müssen

Der Telemarketing-Betreiber, der die Daten in den öffentlichen Telefonverzeichnissen verwendet, muss die Listen potenzieller Kontakte mit dem RPO über eine Reihe von Diensten überprüfen, die auf der Website des Registers verfügbar sind. Die Betreiber müssen sich bei dem von der Ugo-Bordoni-Stiftung verwalteten System registrieren und die Liste mit den Daten übermitteln, mit denen sie Kontakt aufnehmen möchten. Der Betreiber löscht durch Vergleich der im Register enthaltenen Informationen und der vom Betreiber bereitgestellten Kontaktliste alle Daten der Abonnenten, die darum gebeten haben, keine unerwünschten kommerziellen Mitteilungen zu erhalten.

Überwachung und Sanktionen

Bei Verstößen gegen die Bestimmungen drohen Telemarketing-Unternehmen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro, für Unternehmen sind Bußgelder von bis zu 4 % des gesamten Jahresumsatzes vorgesehen. Benutzer können Missbrauch und Nichteinhaltung des Registers durch Callcenter und Betreiber melden, indem sie einen Bericht über die Website des Datenschutzgaranten senden.



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