Am 27. Juli 2022 wurde das öffentliche Register der Widersprüche gegen unerwünschte Anrufe, die uns zu den am wenigsten geeigneten Zeitpunkten rund um die Uhr über Festnetz- und Mobiltelefone erreichen, voll funktionsfähig. Dieses System, das ursprünglich nur Benutzern vorbehalten war, die in öffentlichen Telefonverzeichnissen eingetragen sind, und später auf alle reservierten nationalen Nummern, einschließlich Mobiltelefone, ausgedehnt wurde, sollte den Telefonmarketing-Angeboten für alle für den Dienst registrierten Nummern ein Ende setzen. Kurz gesagt, die „wilden“ Anrufe sollten ihre Stunden gezählt haben.
Datenschutzgarant: 30.000 Meldungen seit 27. Juli trotz Registrierung im Register
Und stattdessen … ist die Bedingung nie so zwingend wie in diesem Fall: Der Garant für den Schutz personenbezogener Daten meldet, dass von diesem 27. Juli bis heute die Meldungen von Personen im Register eingetragen sind, die sie zwei Wochen nach der Registrierung gemeldet haben dass sie weiterhin unerwünschte Anrufe erhalten, sind etwa 30.000. Es sollte daran erinnert werden, dass es sich um Meldungen handelt, nicht um Personen, da eine Person mehrere Meldungen machen kann.
Seit Dezember sind es 11.000 pro Monat
Von Dezember bis Januar gingen durchschnittlich 11.000 Meldungen pro Monat ein. Um zu verstehen, wie weit verbreitet das Phänomen tatsächlich ist, war die Verfügbarkeit durch den Garanten für den Schutz personenbezogener Datenab Mitte November, einer Plattform um unerwünschte Anrufe zu melden. Durch den Telematikdienst konnte die Meldung über das Papierformular, das inzwischen nicht mehr zur Meldung von Verstößen verwendet wird, vollständig ersetzt werden.
Die „störendsten“ Sektoren: Telefon und Energie
Die interessantesten Sektoren, erklärt der Garant noch, seien der Telefon- und der Energiesektor, zwischen diesen beiden überwiege der Telefonsektor. Generell belaufen sich die vom Bürgen ausgelösten Telemarketing-Strafen bis 2020 auf 73.382.147 Euro, dazu kommen noch die 37.408.340 Euro im Jahr 2021 und die 520.000 Euro im Jahr 2022. Die Summe seit Inkrafttreten der DSGVO – „Datenschutz-Grundverordnung“. “, der mit der EU-Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 genehmigten und ab dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung – beträgt somit 116.759.869 Euro. «Jeder, der das Widerspruchsrecht verletzt oder sich nicht an das Register hält – erklärt Agostino Ghiglia, Mitglied des Garanten für den Schutz personenbezogener Daten – wird mit einer Geldstrafe von bis zu 20 Millionen Euro oder für Unternehmen mit bis zu 4 % belegt. des weltweiten Gesamtumsatzes des Vorjahres, je nachdem, welcher Wert höher ist. Es gibt also Sanktionen für Telemarketing-Betreiber – stellt Ghiglia fest -, aber einige Experten sind überzeugt, dass es für Unternehmen weniger kostet, die Bußgelder zu bezahlen, als die Datenbanken auf dem neuesten Stand zu halten».
Die Codacons: Anrufe mit automatischer Stimme nehmen zu
Noch besorgniserregender ist das von Codacons gezeichnete Bild. Nach Angaben des Verbraucherverbandes erhalten von den derzeit 3,8 Millionen im Register registrierten Bürgern weiterhin mehr als die Hälfte, rund 2 Millionen Bürger, kommerzielle Telefonanrufe. Außerdem steigt der Anteil der Anrufe mit automatischen Sprachvorschlägen für Handel und Investitionen, alle Anrufe aus dem Ausland mit fiktiven Nummern.