Beachten Sie das neutrale Wort „the“ in der Überschrift. Der Fragesteller spricht nicht von seinem eigenen Erbe, sondern von dem seiner Eltern. Er befürchtet, dass seine Eltern dement werden, in einem Pflegeheim landen und dann hohe Beiträge für die Pflege hinterlassen. Die Chance darauf ist gering.
Kinder erhalten das Erbe erst, wenn beide Elternteile verstorben sind. Was passieren kann: Einer der Elternteile stirbt und der andere landet im Pflegeheim. Solange der dement bleibende Elternteil gepflegt wird, zahlt er maximal 2.650 Euro monatlich. Verfügt dieser Elternteil nur über ein Einkommen von 1.350 Euro AOW und zusätzlich 300.000 Euro Ersparnisse aus dem Verkauf des Elternhauses, so muss nach einiger Zeit das Vermögen zur Zahlung des Eigenanteils verwendet werden. Ab 30.000 Euro Vermögen sind steuerfrei. Ein längerfristiger Aufenthalt in einem Pflegeheim ist selten und das Vermögen erschöpft sich heute viel weniger schnell, weil Ersparnisse kaum besteuert werden. Zudem haben die meisten älteren Menschen mehr Rente als nur AOW und können den Eigenanteil dann größtenteils aus ihrem Einkommen zahlen.
Und nun aus der Sicht derer, die scheitern. Eltern haben oft Angst, dass ihr Erbe in die Hände eines Sohnes oder einer Schwiegertochter fällt, die sich später scheiden lassen und mit ihnen einen Teil des Familienvermögens teilen. Bei nach 2017 geschlossenen Ehen passiert das nicht mehr, denn nach dem neuen Eherecht gehört eine Erbschaft nicht mehr zum gemeinsamen Vermögen.
Es gibt ein paar reale Situationen, in denen mit Vermächtnissen etwas schief gehen kann. Sie haben einen Partner, sind aber nicht verheiratet oder haben keinen Konkubinatsvertrag. Ihr Partner ist dann kein Erbe. Das Erbe geht an die Kinder oder die Familie des Verstorbenen, wie z. B. einen Bruder oder eine Schwester. Etwas Ähnliches passiert, wenn eine einzelne Person ohne Kinder stirbt. Wenn ein Bruder, eine Schwester oder ein Elternteil Geld erbt, erhebt die Finanz- und Zollverwaltung 30 bis 40 Prozent Erbschaftssteuer. Scham.
Die beste Lösung ist die Errichtung eines Testaments. Ein Testament ist auch hilfreich, wenn Sie ein Stiefkind haben, das ansonsten mittellos dastehen würde. Vergessen Sie es also nicht, wenn Sie einen nicht eingetragenen Partner oder ein Stiefkind haben. Ein schlecht geordnetes Vermächtnis bleibt viel länger als das Verpassen eines Fußballspiels oder Jubiläums.
Es lohnt sich auch, einen Testamentsvollstrecker zu bestellen, der den Nachlass regelt. Er ist zuständig für die Erklärung gegenüber dem Finanzamt, die Zahlung der Erbschaftssteuer, die Inventarisierung des Nachlasses und die Abgabe von Erläuterungen. Der Testamentsvollstrecker muss die Meinung aller Erben berücksichtigen und kann Streit und Verdächtigungen vorbeugen. Wer seinen Nachlass in gutem Zustand hinterlassen möchte, bestellt einen guten Testamentsvollstrecker. Dies muss vor dem Tod in einem Testament oder einer separaten Urkunde festgehalten werden.
Und lassen Sie Ihre Erben wissen, dass sie nicht zu viel erwarten dürfen.
Über den Autor
Reinout van der Heijden ist Chefredakteur der Geldgids.
Haben Sie selbst eine Frage? [email protected]