Weil die Schulen ihre Lehrpläne bereits an den zerstörten Leistungszielen orientiert haben und für eine Anpassung der Leistungsziele ausreichend Vorbereitungszeit benötigt wird, hat das Bundesverfassungsgericht dem Bildungsbereich bis 2025 Zeit gegeben, um zu neuen Leistungszielen zu gelangen. Das würde aber zu Problemen für die Studierenden führen, die bereits mit der Modernisierung begonnen haben, daher wollten die Bildungspartner die Akte beschleunigen.
Inzwischen wurde eine Einigung erzielt. Am Montag wird Weyts dies zusammen mit Bildungsanbietern vorschlagen: Katholische Bildung Flandern, Gemeindebildung GO!, der Bildungsverband der Städte und Gemeinden (OVSG), Provinzbildung Flandern und Consultation Small Education Provider.