Ab dem 1. Dezember 2023 müssen Wettbüros erneut eine Identitätskontrolle durchführen, um zu prüfen, ob ihre Kunden volljährig sind und ob sie auf der Ausschlussliste (EPIS) stehen oder nicht. Zuvor hatte ein Richter den Königlichen Erlass (KB), der die obligatorische Inspektion vorsah, ausgesetzt, doch nun hat das Berufungsgericht Lüttich diese Entscheidung aufgehoben, sodass der Königliche Erlass wieder in Kraft tritt. Justizminister Paul Van Tigchelt reagiert zufrieden.
In Spielbanken, Spielhallen und Online-Wetten gilt für Spieler seit mehr als zehn Jahren eine Registrierungspflicht, damit überprüft werden kann, ob sie überhaupt spielen dürfen und somit nicht auf der Ausschlussliste stehen. Dabei handelt es sich um die sogenannte EPIS-Liste (Excluded Persons Information System). Diese Liste ist in den letzten Jahren erheblich gewachsen. Derzeit sind 48.641 Personen auf freiwilliger Basis, 919 durch einen Dritten, 661 durch einen Verwalter, 66.474 aufgrund einer kollektiven Schuldenregulierung, 5.932 aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung und 58.234 aufgrund der Art ihres Berufs ausgeschlossen.
Die EPIS-Liste soll dazu beitragen, Menschen mit Glücksspielproblemen vor sich selbst zu schützen. Das System ist ein Hebel im Kampf gegen die Spielsucht. Aber das Problem hat sich teilweise auf die Wettbüros verlagert. Menschen, die nicht mehr spielen dürfen, könnten trotzdem dorthin gehen.
Königliches Dekret
Der ehemalige Justizminister Vincent Van Quickenborne (Open Vld) entwickelte einen königlichen Erlass, der die EPIS-Kontrolle ab dem 1. Oktober 2022 auf Wettbüros ausdehnte. Allerdings schlossen sich rund 200 Wettbüros gegen diese Entscheidung zusammen und fochten die kb an. Das erstinstanzliche Gericht in Namur entschied Anfang 2023, dass die Anwendung der EPIS-Kontrolle in Wettbüros ausgesetzt werden muss.
Der belgische Staat legte Berufung ein und am 24. Oktober hob das Berufungsgericht die Aussetzung auf. Daher müssen Wettbüros ab dem 1. Dezember 2023 erneut prüfen, ob jeder Spieler auf der EPIS-Liste steht, wie dies bis Mitte Januar 2023 der Fall war.
Justizminister Paul Van Tigchelt zeigte sich zuversichtlich, dass die KB dem Berufungsverfahren standhalten werde. „Glücklicherweise wird diese wichtige Maßnahme ab dem 1. Dezember wieder in Kraft treten, damit wir Menschen mit einer Spielsucht besser schützen können“, hieß es.
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