Werden Straßensperren zur Straftat? Ja, aber nur in diesen Fällen

Werden Strassensperren zur Straftat Ja aber nur in diesen Faellen

Das Sicherheitspaket, ein gerade vom Ministerrat verabschiedeter Gesetzentwurf, enthält auch eine Maßnahme zur Bekämpfung extremer Proteste, bei denen der Verkehr behindert wird: Straßensperrungen werden unter bestimmten Bedingungen zu einer Straftat

Giuseppe Croce

Wie in den letzten Tagen mit verschiedenen Erklärungen verschiedener Vertreter der Regierung und der Mehrheit weithin bekannt gegeben wurde, hat die Straßensperrkriminalität innerhalb des Sicherheitspakets die Rechnung gerade vom Ministerrat genehmigt. Um ehrlich zu sein, gab es diese Straftat zum Teil bereits, genauer gesagt handelte es sich in manchen Fällen gar nicht um eine Straftat, sondern lediglich um eine Ordnungswidrigkeit. Um zu verstehen, welche Veränderungen sich ergeben, müssen wir daher wissen, wie die Dinge vorher waren.

STRASSENBLOCKIERUNG: WIE ES VORHER WAR

Im Jahr 1999, als viele Ökologen, die heute Straßen blockieren, noch nicht einmal geboren waren, entkriminalisierte die D’Alema-Regierung Straßenblockaden und degradierte sie zu einer Ordnungswidrigkeit. Im Jahr 2018 führte der damalige Innenminister Matteo Salvini das Verbrechen wieder ein, allerdings nur für diejenigen, die damit die Straßen blockierten Objekte. Zum Beispiel mit einem Traktor, einem Auto, einem Müllcontainer, einer Barrikade. Allerdings blieb die Blockade der Bewegungsfreiheit mit dem eigenen Körper eine zivilrechtliche Straftat, wie es Aktivisten heute aus Protest gegen den Klimawandel tun.

Straßensperre: Was sich ändert

Das Sicherheitspaket ändert das Problem noch einmal. Erstens erstreckt sich die Ordnungswidrigkeit auch auf diejenigen, die sie blockieren Eisenbahnen. Dann Es wird auch zu einem Verbrechen, Straßen mit dem Körper zu blockieren und zwar nicht nur mit Objekten, sondern nur „in dem Moment, in dem es erscheint.“ besonders beleidigend und alarmierendsowohl aufgrund der Anwesenheit von mehr Menschen als auch aufgrund der Tatsache, dass es im Voraus gefördert und organisiert wurde.“ Wenn in der Praxis nur eine Person unabhängig und aus persönlichen Gründen auf die Straße geht und den Verkehr blockiert, begeht sie keine Strafe Es bedarf aber nur zweier Menschen, die sich bereit erklärt haben, gemeinsam die Blockade durchzuführen, und schon ist die Straftat ausgelöst.





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