Um mehr Erbe zu erwerben, reformiert die flämische Regierung die Erbschaftssteuer. Wer mit „Kulturgütern“ einen Teil der Erbschaftssteuer bezahlt, wird dafür belohnt. Das neue Dekret besagt, dass die Stücke 20 Prozent mehr zählen als ihr Marktwert. Das schreibt Het Nieuwsblad.
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