Zum ersten Mal seit 2007 hat die Brüsseler Regierung den rechtlichen Rahmen aktualisiert, innerhalb dessen STIB-Inspektoren tätig werden dürfen. Der neue Rechtsrahmen soll U-Bahn-, Straßenbahn- und Busbahnhöfe in Brüssel sicherer machen, als es derzeit der Fall ist, und den Inspektoren mehr Befugnisse geben, um die Ordnung in den Bahnhöfen aufrechtzuerhalten.
Der aktualisierte Rechtsrahmen listet auf, wofür STIB-Inspektoren künftig Bußgelder verhängen können. Auf der Liste der Straftaten stehen beispielsweise das Essen in den Waggons, das Spielen von Musik, das Spucken, der Konsum von Alkohol und Drogen sowie das Tragen eines „großen Rucksacks“ und andere Dinge. Zu diesen Verstößen zählen auch aggressive Sprache, die Behinderung von U-Bahnen, Straßenbahnen oder Bussen sowie das Rauchen in Bahnhöfen.
Laut Pieterjan Desmet, Sprecher von Mobilitätsministerin Elke Van den Brandt (Grüne), „ist es nicht so, dass beispielsweise große Taschen im Brüsseler öffentlichen Nahverkehr nicht erwünscht sind.“ „Es betrifft nur Gegenstände einer bestimmten Beschaffenheit und Größe, deren Geruch beispielsweise eine Belästigung darstellt. In diesem Fall kann ein Bußgeld verhängt werden“, sagt Desmet. „Es betrifft nur Fälle, in denen der Inspektor eine Belästigung nachweisen kann. Die Mitnahme eines Cellos in öffentlichen Verkehrsmitteln ist überhaupt kein Problem. Die Inspektoren nutzen ihren gesunden Menschenverstand.“
Zu den Verstößen zählen auch Fahrräder, die nicht zusammenklappbar sind und in manchen U-Bahnen Belästigungen verursachen. Laut Desmet bedeutet dies jedoch nicht, dass Fahrräder im öffentlichen Nahverkehr nicht mehr willkommen sind. „Immer mehr U-Bahnen und Straßenbahnen sind für den Transport von Fahrrädern ausgestattet, insbesondere in älteren U-Bahnen, in denen nicht zusammenklappbare Fahrräder ein Ärgernis darstellen können.“
Die Regeln bilden für die Kontrolleure einen Knüppel hinter der Tür, falls es zu Belästigungen oder Belästigungen kommt
„Diese Aktualisierung der Vorschriften dient dazu, Belästigungen und Belästigungen in den U-Bahn-Stationen zu verhindern und die Sicherheit zu gewährleisten“, sagt Desmet. „Die Regeln sind für Kontrolleure ein Knüppel hinter der Tür im Falle von Belästigungen oder Belästigungen.“ Die konkrete Aufgabe der Kontrolleure bleibt weiterhin, zunächst Sachverhalte zu entschärfen, dann zu vermitteln und erst dann einen amtlichen Bericht und ein Bußgeld zu erstellen. Die Kontrolleure können selbst keine Bußgelder verhängen.
Bußgelder bis zu 175 Euro
Der offizielle Bericht muss noch von einer Beschwerdebearbeitungsstelle der STIB bestätigt werden, die die Beschwerde aus neutraler Perspektive prüfen und entscheiden wird, ob eine Geldbuße erforderlich ist, sagt Desmet. Die Bußgelder beginnen bei 50 Euro und können bis zu 175 Euro betragen. Neu ist, dass dieser Beschwerdebearbeitungsdienst von nun an intern unabhängig sein wird. Von nun an ist der Dienst nicht mehr Teil von Brussels Mobility, sondern wird Teil von STIB.
Eine weitere Neuheit besteht darin, dass die STIB-Inspektoren nun innerhalb eines Umkreises von 15 Metern um eine Haltestelle einen Bericht verfassen können. „Dies dient dazu, Fluchtversuche oder Belästigungen rund um eine Haltestelle zu verhindern.“
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