Welche Viehzüchter kommen für ein Aufkaufprogramm in Frage? Und ist das Stickstoffproblem nun gelöst?

Welche Viehzuechter kommen fuer ein Aufkaufprogramm in Frage Und ist


Tierhalter, die aufhören, müssen ihren Betrieb innerhalb eines Jahres nach Unterzeichnung des Aufkaufvertrags aufgeben.Bild Marcel van den Bergh / de Volkskrant

Was sind die Buyout-Vereinbarungen?

Am Dienstag stimmte die Europäische Kommission nach langer Verzögerung zwei Übernahmeprogrammen zu, die darauf abzielen, die Stickstoffemissionen aus der Intensivtierhaltung zu reduzieren. Dabei handelt es sich um die Bundes-Kündigungsregelung Tierhaltungsstandorte (Lbv) und die Bundes-Kündigungsregelung Tierhaltungsstandorte plus (Lbv-plus). Dies sind die „äußerst attraktiven“ Entwöhnungsprogramme, die Ministerin Christianne van der Wal (Natur und Stickstoff) Anfang letzten Jahres angekündigt hat.

Was beinhaltet die Spitzenlastregelung (Lbv-plus)?

Der Lbv-plus ist die günstigste Finanzierungsform der beiden; dies steht den etwa dreitausend Viehbetrieben offen, die den meisten Stickstoff über Natura 2000-Gebiete verteilen. Dies betrifft Landwirte, die Geflügel, Milchvieh, Schweine und Mastkälber halten (Ziegen- und Schafhalter sind daher nicht förderfähig). Ein großer Teil dieser Betriebe befindet sich im Gelderse Vallei und in Ost-Brabant. Tierhaltern, die das Lbv-plus in Anspruch nehmen wollen, werden 120 Prozent des Wertes ihrer Gebäude und (ggf.) landwirtschaftlichen Flächen erstattet, zuzüglich 100 Prozent der gekündigten Produktionsrechte (das sind einmal erworbene kostenlose Rechte, eine bestimmte Anzahl zu behalten von Tieren). Brüssel hat dem von Van der Wal gewünschten „Bonus“ von 20 Prozent für Spitzenlaster zugestimmt, was das Aufhören besonders attraktiv machen soll.

Wie sieht das Lbv-System aus?

Diese Regelung steht Geflügel-, Milch- und Schweinehaltern offen, deren Ammoniakemissionen relativ große Schäden in nahe gelegenen Naturgebieten verursachen, die jedoch das Spitzenlastkriterium nicht erfüllen. Nach Beendigung ihres Geschäfts können sie eine Entschädigung in Höhe von 100 Prozent des Wertes ihrer Bauwerke und 100 Prozent der entnommenen Produktionsrechte verlangen. Der 20-Prozent-Bonus geht also an ihnen vorbei. Mastkälberhalter können sich nicht beim Lbv anmelden, wohl aber beim Lbv-plus (sofern sie die Voraussetzungen erfüllen).

Darüber hinaus beinhaltet der Lbv keine Entschädigung für Abbruchkosten, während der einstellende Landwirt verpflichtet ist, seine Viehställe, Güllekeller und Güllesilos abzureißen. Benötigt er die Gebäude für andere Tätigkeiten, muss er bei der Gemeinde eine Befreiung beantragen. Die Lbv-plus-Spitzensteuerregelung sieht Berichten zufolge eine Verschrottungsgebühr vor.

Welche Bedingungen müssen teilnehmende Landwirte erfüllen?

Um sich für die Spitzensteuerregelung zu qualifizieren, muss der betreffende Tierhaltungsbetrieb einen nationalen Schwellenwert für Stickstoffniederschläge in einem Naturschutzgebiet überschreiten. Das Ministerium wird den Schwellenwert Ende Mai bekannt geben, wenn die Registrierung für beide Programme beginnt. Beim Lbv gelten niedrigere Schwellenwerte als beim Lbv-plus. Diese Schwellenwerte können von Region zu Region variieren.

Stoppende Tierhalter müssen ihren Betrieb innerhalb eines Jahres nach Unterzeichnung des Aufkaufvertrags beenden. Schweine- und Geflügelhalter verzichten auf mindestens 80 Prozent ihrer Produktionsrechte; Milchbauern 95 Prozent. Das bedeutet, dass sie auf Wunsch eine kleine Anzahl von Tieren halten können. Damit ist es möglich, als Pflege- oder Kinderbauernhof zu starten oder im traditionellen Maßstab weiter Käse, Wurst oder Eis herzustellen. Die Provinz zieht die verkauften Produktionsrechte zurück, um sicherzustellen, dass die Stickstoffemissionen der Vergangenheit angehören.

Den Stoppern ist es nicht gestattet, anderswo in den Niederlanden oder in der Europäischen Union einen neuen Viehbetrieb zu gründen. Dieses „Berufsverbot“ war eine harte Auflage der Europäischen Kommission. Sie muss verhindern, dass aufgekaufte Viehzüchter mit niederländischer Staatshilfe die Landwirtschaft anderswo in Europa weiterführen und dort neue Stickstoffemissionen verursachen.

Woher weiß ein Landwirt, ob er berechtigt ist?

Das Landwirtschaftsministerium will Ende Mai (das genaue Datum ist noch nicht bekannt) auf der Website der niederländischen Unternehmensagentur rvo.nl einen digitalen Registrierungsschalter eröffnen. Tierhalter können dort ihre Betriebsdaten (Standort, Tiernummern etc.) eingeben. Anhand dieser Daten ermittelt ein Berechnungsmodul, ob sie die Kriterien erfüllen. Dem Landwirt wird das Ergebnis angezeigt und – sofern er die Kriterien erfüllt – auf ein Anmeldeformular und eine Telefonnummer verwiesen, unter der er weitere Informationen erhalten kann. Sowohl RVO als auch die Provinzen haben Teams, die bereit sind, interessierte Landwirte durch den Aufkaufprozess zu führen.

Beide Buy-out-Programme sind derzeit bis Ende Dezember geöffnet. Das Kabinett legt eine Frist für die Registrierung fest, um zu verhindern, dass die Landwirte warten, bis die Katze vom Baum kommt. Van der Wal hat zuvor gesagt, dass die hohe Vergütung von 120 Prozent für Spitzenlaster vorübergehend ist und dass Landwirte, die warten, sich später mit weniger attraktiven Bedingungen zufrieden geben müssen. Wenn die Programme dennoch auf wenig Interesse stoßen, will das Kabinett die Tierhalter dazu zwingen, ihre Emissionen zu reduzieren. Sie müssen dann für ihre Ammoniakemissionen zahlen oder strengen Reduktionsnormen unterliegen.

Wie stehen die Chancen, dass diese Programme erfolgreich sind?

Das ist schwer abzuschätzen. Auf der einen Seite sagen Provinzen und Agrarberater, dass Zehntausende von Bauern aufgekauft werden wollen. So hat die Provinz Limburg angekündigt, dass mindestens vierzig Landwirte unterschriftsbereit sind, sobald Brüssel grünes Licht gibt. Umfragen zeigen, dass ein großer Prozentsatz der Landwirte damit aufhören möchte. Weil sie den Regulierungsdruck in den Niederlanden satt haben, weil sie keinen Nachfolger haben oder weil ihr Betrieb nicht rentabel ist.

Andererseits hat die Erfahrung gezeigt, dass die meisten Landwirte, die Interesse bekunden, sich letztendlich gegen eine Teilnahme entscheiden. Die niederländische Umweltprüfungsbehörde (PBL) stellte letztes Jahr in einem Gutachten fest, dass das Kabinett zu viel von der freiwilligen Übernahme erwarte. Nur eine begrenzte Zahl von Landwirten wird jetzt wirklich aufhören wollen, prognostiziert die PBL. Für andere wird dieser Moment erst in ein paar Jahren kommen. Zum Beispiel, weil sie noch zu jung sind, um in Rente zu gehen, oder weil sie gerade ihre Herde erweitert haben und deshalb eine Zukunftsperspektive sehen.

NRC trat am 28. März mit der Frage an Peakloader heran, ob sie aufhören möchten. Nur drei sagten, sie würden es in Betracht ziehen. Das deutet an, wo der Schuh drückt: Die größten Stickstoffverursacher sind meist auch diejenigen, die beim Scaling-Up ganz vorne mit dabei sind und denen es wirtschaftlich gut geht. Die Aufkaufprogramme werden vor allem relativ kleine Viehzüchter ansprechen, die im Hamsterrad zu immer größeren Megaställen ins Hintertreffen geraten. Aber viele dieser „Kleinen“ erfüllen möglicherweise nicht die erforderlichen Schwellenwerte für die Stickstoffablagerung.



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