Was sollte man als Bürgermeister online als „ToffePeer01“ aufrufen, um einen Abend lang an der Dorfpumpe zu randalieren?

Was sollte man als Buergermeister online als „ToffePeer01 aufrufen um


Im Groninger Dorf Haren artete „Project X“ 2012 nach einem Aufruf über Facebook in Ausschreitungen aus.Bild ANP / Kees van de Veen

In den letzten Wochen wurde viel über die Möglichkeiten von Bürgermeistern diskutiert, gegen online-getriebene Störungen vorzugehen. Entwicklungen folgen in rascher Folge aufeinander. Wir sehen, dass sich die Diskussion hauptsächlich um die rechtlichen Grundlagen der Online-Vollstreckung durch Bürgermeister dreht und dass sie sich noch wenig auf die Vollstreckbarkeit konzentriert. Während es bei der Umsetzung besonders spannend wird, wenn die Hürde für eine gesetzliche Grundlage genommen ist.

Über die Autoren:

William Bantema ist Dozent für Governance und Digitalisierung an der Thorbecke Academy/NHL Stenden University of Applied Sciences
Marietta Buitenhuis ist Rechtsanwalt (Online) Öffentliches Ordnungsrecht bei AKD

Aufrufe über soziale Medien haben an verschiedenen Orten zu nachweisbaren Störungen geführt. Die internetlose Generation stirbt aus und die Häufigkeit von Online-Störungen nimmt zu. Wo bei den Bürgermeistern noch einige Jahre eine Zurückhaltung spürbar war, übernehmen sie zunehmend eine aktive Rolle in diesem Bereich. Und sie unterstützen sich dabei gegenseitig.

Letzte Woche baten 41 Bürgermeister von Den Haag um mehr Ressourcen, um Unruhen zu verhindern. Verständlich, denn ohne Befugnisse im Internet laufen Bürgermeister Gefahr, ihre Position im Sicherheitsbereich zu verlieren, der zunehmend von Internet und sozialen Medien dominiert wird.

Rechtliche Grundlage

Vor einigen Jahren war noch die Meinung vorherrschend, dass die geltende Gesetzgebung in diesem Bereich zu kurz greift. Einige argumentieren, dass es keine Rechtsgrundlage gibt. Im Jahr 2019 zeigten Untersuchungen, dass die meisten Bürgermeister keine neuen online-orientierten Befugnisse wollten. Ein begrenzter Teil, der danach fragte, konnte kaum angeben, an welche Art von Kräften sie tatsächlich dachten.

Das ist vielleicht nicht verwunderlich, denn damals und heute scheint es, als ob Störungen zum Teil ohne den Einsatz formeller Befugnisse gelöst werden können, etwa durch persönliche Ansprache oder „Stop“-Gespräche. Daneben bieten auch das Straf- und Privatrecht Möglichkeiten.

Den Haag überlässt die Initiative vorerst den Bürgermeistern. Die Grenzen werden derzeit ausgelotet. Inzwischen scheinen mehr Bürgermeister davon überzeugt zu sein, dass „digitale einstweilige Verfügungen“ das Ei von Columbus sind. Die Gemeinde Almelo war die erste, die eine Bestimmung in ihre Allgemeine Kommunalverordnung aufgenommen hat, Amsterdam untersucht die Möglichkeiten über das Gemeindegesetz und in Utrecht wurde das erste Urteil über ein Verbot von Online-Bereichen veröffentlicht.

Leistung

Durchsetzung und Umsetzung bleiben jedoch in der Diskussion unterbelichtet. Was wäre, wenn das Gericht einer der Rechtswege einer Gemeinde wäre pflegt es? Und was ist zu erwarten, wenn der Gesetzgeber doch noch ein neues Gesetz vorlegt? Einige Straftäter können durch das Signal abgeschreckt werden, aber es gibt nur wenige oder gar keine Mittel, um mit einer großen Gruppe fertig zu werden.

Wenn eines dieser Szenarien eintritt, wird die Ausführungsseite wirklich zu einer Herausforderung. Darauf sollte auch bei neuen Rechtsvorschriften geachtet werden. Denken Sie zum Beispiel an eine wirksame Ankündigung von Maßnahmen.

Was ist, wenn jemand anonym oder unter dem Alias ​​„ToffePeer01“ postet? Können Sie einfach auf die IP-Adresse einer Person zugreifen? Und was tun, wenn mehrere Personen es benutzen? Wie bestimmt man Verantwortung für Verhalten in Gruppen, in denen mehrere Personen aktiv sind? Und kann eine Kommune die Einhaltung sogenannter „digitaler Flächenverbote“ überwachen? Das Gesetz scheint derzeit hauptsächlich Papierrealität zu sein.

Auch auf der Umsetzungsseite ist eine Form der Online-Überwachung erforderlich, deren Möglichkeiten rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Auch organisatorische Möglichkeiten und Grenzen spielen eine Rolle. Untersuchungen zeigen auch, dass Kommunen besorgt sind, ob sie bald über ausreichendes internes Wissen für die Online-Überwachung und Interpretation von Online-Signalen verfügen. Darüber hinaus bleiben die Menschen stark vom guten Willen großer Social-Media-Plattformen abhängig, um bei der Offline-Nutzung von Nachrichten zu kooperieren, die die Ordnung stören könnten.

Gerichtsverfahren

Wenn es das Ziel der Bürgermeister ist, neue Befugnisse durch Probeverfahren durchzusetzen, empfiehlt es sich, auch die Machbarkeit zu prüfen. Denn wenn eine gesetzliche Grundlage innerhalb der geltenden Regeln gefunden wird oder neue Gesetze eingeführt werden, besteht die Gefahr, dass Bürgermeister weiterhin unbewaffnet in der Umsetzung sind. Auch mehr als 10 Jahre nach Projekt X in Haren ist es wohl noch zu früh, um kurzfristig mit einer ausgewogenen und umsetzbaren Gesetzgebung zu rechnen.



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