Wälzt sich der ehemalige Philips-Chef Frans van Houten jetzt im Bett seines reichen Mannes hin und her?

Waelzt sich der ehemalige Philips Chef Frans van Houten jetzt im
Peter Wert

Nach seinem Rücktritt im Mai letzten Jahres sagte Frans van Houten, er habe den Schmerz über den Verlust von Philips aufgrund des Apnoe-Skandals gespürt. Er dachte, dass er diesen Schmerz am besten persönlich lindern könnte, indem er die Prämie von 1,8 Millionen Euro in Anspruch nahm, obwohl er schon lange Multimillionär war und seine Vorstandskollegen darauf verzichtet hatten.

Van Houten muss völlig emotionslos sein, wenn er in den letzten Nächten nicht schlecht geschlafen hat. Ein siebenstelliger Betrag auf dem Bankkonto hätte ihn nicht beruhigt. Er muss sich wie der Paria von Eindhoven fühlen, denn die Aktionäre haben ihm für sein letztes Jahr als CEO von Philips keine Entlastung erteilt. Es handelt sich um eine gelbe, in diesem Fall sogar rote Karte, die selten gezeigt wird – etwa einmal im Jahr.

1990 passierte es der Spitze der Reederei Nedlloyd, als das Management an Übernahmen erstickte. 2004 geschah es bei Shell nach einem Bilanzskandal, bei dem Ölaktien überbewertet wurden, und 2019 bei ING nach der Geldwäscheaffäre, die die Bank 775 Millionen Euro kostete.

Die Entladung ist für Autofahrer wichtig. Sie können intern nicht mehr für Versäumnisse, unsachgemäße Führung und sogar vorsätzliche oder vorsätzliche Schädigung des Unternehmens haftbar gemacht werden. Die Entlastungserteilung kann so weit gehen, dass ein CEO seinen CFO sozusagen mit dem Hammer niederschlagen kann, ohne sich intern verantworten zu müssen.

1989 entschied der Oberste Gerichtshof im sogenannten Ellem-Urteil, dass ein Geschäftsführer durch Entlastung sogar von der Haftung für den Engpass des Unternehmens befreit sei. Louis de Bruin in Zevenaar hatte als Direktor seiner eigenen Ellem Beheer BV zwei Millionen Gulden auf ein Schweizer Bankkonto überwiesen. Er besaß 34 der 35 Aktien, der Rest gehörte seiner Frau, die davon wusste, ebenso wie der Notar, der einen Bericht über die jährliche Zeremonie am Küchentisch verfasste, die offiziell als Hauptversammlung der Aktionäre bezeichnet wurde. Nachdem De Bruin seine BV verkauft hatte, stellte sich heraus, dass das Unternehmen keinen Rückgriffsanspruch mehr hatte, da er sich laut den Unterlagen selbst entlastet hatte.

Die Entlastung ist für die derzeitigen Geschäftsführer und Aufsichtsräte mehr als ein Schulterklopfen. Es ähnelt fast einer Art katholischer Beichte, bei der alle Sünden vergeben werden, wenn man im Gegenzug drei Vaterunser und fünf Ave Maria betet.

Die Haftung für Misswirtschaft oder sonstige Unregelmäßigkeiten gegenüber Außenstehenden – der Staatsanwaltschaft, dem VEB und den Gewerkschaften – bleibt erfreulicherweise weiterhin bestehen. Allerdings gibt es hierfür ein strenges Kriterium: Dem Unternehmen muss ein Schaden entstanden sein und der Geschäftsführer bzw. Aufsichtsrat muss dafür ernsthaft verantwortlich gemacht werden können. Das ist so schwer zu beweisen, dass Autofahrer fast immer straffrei bleiben.

Wenn Philips klug gewesen wäre und schlechte Publicity vermeiden wollte, hätte der Tagesordnungspunkt zurückgezogen werden können. In den Jahren 2002 und 2003 fühlten sich die Aufsichtsräte von Ahold nass, nachdem frühere Direktoren Buchhaltungsbetrug begangen hatten und die Entlastung nicht auf die Tagesordnung gesetzt wurde.

Jetzt muss Philips auf den Blasen sitzen und Frans van Houten wälzt sich im Bett seines reichen Mannes hin und her.



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