VW sieht sich Forderungen von Gewerkschaften und Aktionären gegenüber, Menschenrechtsvorwürfe in China zu untersuchen

VW sieht sich Forderungen von Gewerkschaften und Aktionaeren gegenueber Menschenrechtsvorwuerfe


Der Ankeraktionär von Volkswagen, das Land Niedersachsen, hat sich Deutschlands mächtigstem Gewerkschaftschef angeschlossen und das Unternehmen aufgefordert, sich mit Vorwürfen von Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang, der chinesischen Provinz, in der der Hersteller seit 2013 ein Autowerk betreibt, zu befassen.

Die ungewöhnlichen Interventionen von Jörg Hofmann von der IG Metall und dem niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil, die beide im Aufsichtsrat von VW sitzen, kommen, da das Unternehmen wegen seiner Aktivitäten in China, seinem größten und lukrativsten, von Aktivisten, Medien und Politikern verstärkt unter die Lupe genommen wird Markt.

Sie stehen in scharfem Kontrast zu denen, die einst VW-Chef Herbert Diess gemacht hat sagte der BBC im Jahr 2019 dass ihm die Internierungslager in Xinjiang „nicht bekannt“ seien.

Diess hat auch wiederholt das Engagement von VW in China verteidigt und der Financial Times Anfang dieses Jahres gesagt, dass das Unternehmen „da bleiben wird“.

Hofmann sagte gegenüber niedersächsischen Zeitungen, VW solle fragen, ob es „richtig sei, seine Aktivitäten zu beenden [in Xinjiang]“ und warnte davor, dass VW zum „Feigenblatt“ für Chinas Menschenrechtsverletzungen werde. Weil sagte unterdessen in einer Erklärung, dass die Gruppe die Anschuldigungen „genau prüfen“ solle.

„Die Bilder und Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen gegen die uigurische Minderheit in der chinesischen Region Xinjiang sind erschütternd“, schrieb Weil und bezog sich dabei auf die mehrheitlich muslimische Volksgruppe, an der China von den USA und anderen des Völkermords beschuldigt wird.

Weil bekräftigte die Behauptung von VW, dass im Werk des Autobauers in Urumqi keine Menschenrechts- oder Arbeitsrechtsverletzungen festgestellt worden seien, fügte aber hinzu, dass „dies den Konzern nicht von seiner Pflicht entbindet, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen und die Vorwürfe genau zu prüfen“.

Niedersachsen, in dem sich der Hauptsitz von VW in Wolfsburg befindet, besitzt fast 12 Prozent des Unternehmens. Ein informelles Bündnis mit Arbeitnehmervertretern gibt dem Staat die Kontrolle über wichtige Entscheidungen des Aufsichtsrats.

VW, das das Werk in Xinjiang zusammen mit seinem Joint-Venture-Partner SAIC betreibt, sagte in seinen Gesprächen mit der chinesischen Regierung, dass „alle wichtigen Themen, die für unser Geschäft relevant sind, angesprochen werden“.

„Bei unseren weltweiten Geschäftsaktivitäten achten wir darauf, dass unsere Werte gelebt und unsere Standards eingehalten werden“, hieß es weiter. „Das Gleiche erwarten wir auch von unseren Geschäftspartnern vor Ort.“

Nach Jahrzehnten weitgehend freundschaftlicher Beziehungen haben sich die Spannungen zwischen Peking und Berlin unter der derzeitigen Koalitionsregierung Deutschlands verschärft, wobei China von der grünen Außenministerin Annalena Baerbock und Wirtschaftsminister Robert Habeck besonders kritisiert wurde.

Im vergangenen Monat lehnte das Bundeswirtschaftsministerium vier Anträge von Unternehmen auf Investitionsgarantien in China unter Berufung auf Menschenrechtsbedenken ab.

Während VW vom Ministerium nicht genannt wurde, bestätigten dem Unternehmen nahestehende Personen, dass der Autobauer zu den abgelehnten gehörte.

Jüngste Medienberichte, einschließlich der durchgesickerten „Xinjiang-Polizeiakten“die in der deutschen Presse veröffentlicht wurden, haben weitere Beweise für die Unterdrückung der Uiguren geliefert und Unternehmen wie VW und den Chemiekonzern BASF gezwungen, ihre Aktivitäten in Xinjiang zu verteidigen.

Auch deutsche Unternehmen stehen vor einer rechtlichen Herausforderung, da das neue Lieferkettengesetz des Landes ab dem nächsten Jahr in Kraft treten soll. Das Gesetz würde Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich machen, selbst wenn sie in Einrichtungen von Lieferanten oder Subunternehmern begangen werden. Bußgelder können bis zu 2 Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängt werden.



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