VRT erhält Warnung von der Regulierungsbehörde für Werbung über VRT MAX

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Die flämische Regulierungsbehörde für die Medien (VRM) hat den VRT wegen der Ausstrahlung von Werbespots vor Live-Übertragungen über die Streaming-Plattform VRTNU (jetzt VRT MAX) verwarnt. Das ist ein Verstoß gegen die Medienverordnung. Eine Verwarnung ist eine angemessene Sanktion, berichtete die unabhängige Aufsichtsbehörde für die flämischen audiovisuellen Medien heute.

Der VRM reagierte auf eine Beschwerde. Wer die Live-Übertragungen des VRT über VRT MAX verfolgt, kann sich meist nicht sofort verbinden, weil zuerst ein 15 bis 20 Sekunden langer Werbespot gezeigt wird.
„Der Zuschauer, der sich dafür entscheidet, die Fernsehsendungen des VRT über VRT MAX ‚live‘ zu sehen, kann die audiovisuellen Programme nur gleichzeitig auf der Grundlage eines Programmplans ansehen. Dies entspricht der Definition eines linearen Fernsehdienstes im Medienerlass In der Im vorliegenden Fall scheint der lineare Rundfunkdienst mit einer Werbebotschaft zu beginnen, die tatsächlich im linearen Rundfunkdienst enthalten ist“, heißt es in der Pressemitteilung.

Der VRM urteilt, dass die Werbebotschaften, die während der Livestream-Fernsehübertragungen auf VRT MAX ausgestrahlt werden, der Verordnungsdefinition von Werbung entsprechen. „Folglich fallen sie unter das Verbot von Artikel 50 des Mediendekrets und stellen keine genehmigte andere Form der kommerziellen Kommunikation gemäß Artikel 48 des Mediendekrets dar.“

Bereits Ende letzten Monats hatte der flämische Medienminister Benjamin Dalle den VRT wegen der Verwendung sogenannter „Prerolls“ zu Beginn von Sendungen, insbesondere bei Live-Streams, gerügt. Laut dem CD&V-Minister konterkarieren diese Werbebotschaften die Digitalstrategie des öffentlich-rechtlichen Senders und die Praxis verstoße gegen den Managementvertrag. Laut Dalle habe der VRT versprochen, dass es eine „Auslöschungsstrategie“ geben werde, sagte er am 27. Oktober.

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