„Vorsorgeprinzip“ in der Kinderbetreuung per Verordnung verankert

„Vorsorgeprinzip in der Kinderbetreuung per Verordnung verankert

Das „Vorsorgeprinzip“, das Prinzip, das die Sicherheit und Unversehrtheit des Kindes in der Kinderbetreuung an erste Stelle stellt, ist nun auch per Dekret verankert. Das Vorsorgeprinzip ist eine Empfehlung der parlamentarischen Enquetekommission Kinderbetreuungssicherheit und wird seit Sommer 2022 auch in der Praxis angewendet.



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